(ots) - Tipps für den Alltag
Wieder einmal prophezeien die Wettervorhersagen nichts Gutes: Für
das Wochenende sind schwere Gewitter angesagt. Im Westen Deutschlands
hat der Hagel schon deutliche Spuren hinterlassen. Da stellt sich die
Frage: Wer kommt für Schäden am Auto, Hausrat oder dem eigenen Haus
auf, die durch Hagel, Blitzschlag, Sturm oder Überschwemmung
verursacht werden?
Betroffenen mit einer Kasko-, Hausrat- oder
Wohngebäudeversicherung rät die HUK-COBURG, sich schnell an ihre
Versicherung zu wenden. Wer Überschwemmungschäden meldet, muss in
seiner Hausrat- und Wohngebäudeversicherung allerdings das Risiko
Elementarschaden miteingeschlossen haben.
Wichtig bei Hausrat- und Wohngebäudeschäden: Der Schaden sollte
dokumentiert und schadenmindernde Maßnahmen eingeleitet werden. Zum
Beispiel: Ein undichtes Dach lässt sich mit einer Notabdeckung
schützen. Auch sollten beschädigte Gegenstände aufbewahrt werden.
Für alle drei Versicherungen gilt: Von Sturm redet man ab
Windstärke acht. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von
mindestens 62 Kilometern pro Stunde. Versichert sind alle Schäden,
die durch den Sturm an versicherten Sachen verursacht werden.
Dazu zählen vor allem tiefe Dellen und Beulen in der Karosserie
eines Autos. Verantwortlich sind dafür meist herabfallende Äste. Noch
ein Hinweis: Nur Sturmschäden fallen in den Bereich der
Teilkasko-Versicherung. Hätte sich der genannte Schaden bei
Windstärke sieben oder weniger ereignet, wäre dafür die
Vollkasko-Versicherung zuständig. - Unabhängig von der Windstärke
sind auch Überschwemmungs-, Hagel- oder Blitzschäden in der
Teilkasko-Versicherung mitversichert.
Spuren können Sturm, Gewitter, Hagel und Regen natürlich auch am
Hausrat hinterlassen. Oft gehen fest verschlossene Fenster durch
herumfliegende Äste zu Bruch, eindringender Regen lädiert Teile des
Hausrats oder Blitze verursachen Überspannungsschäden an
elektronischen und elektrischen Geräten. Zum versicherten Hausrat
zählen nicht allein Dinge des täglichen Gebrauchs, wie zum Beispiel
Möbel, Geschirr oder Kleidung. Es können je nach Vertrag auch
Fernseh- und Rundfunkantennen, Satellitenschüsseln oder Markisen
mitversichert sein.
Die Wohngebäude-Versicherung schützt das eigene Haus. Zum
Beispiel, wenn der Sturm so tobt, dass er das Dach abdeckt,
Hagelkörner die Jalousien durchlöchern oder der Blitz einschlägt.
Versichert ist hier neben dem eigentlichen Gebäude in der Regel auch
Zubehör, das sich im Haus befindet oder außen an dem Gebäude
angebracht ist. Dazu zählen auch die Photovoltaikanlagen auf dem
Dach. Doch nicht jeder Vertrag bietet dieselben Bedingungen: Am
einfachsten lässt sich der Versicherungsumfang, mit einem Anruf beim
eigenen Versicherer klären. Selbst wenn ein Blitz nicht direkt ins
Haus einschlägt, sondern an einer Stelle in unmittelbarer Nähe,
werden Schäden, die dadurch am Haus entstehen, durch die
Wohngebäudeversicherung reguliert. Zum Beispiel, wenn ein Blitzschlag
auf dem Nachbargrundstück einen Baum spaltet, der umkippt und in das
versicherte Haus fällt.
Privathaftpflichtversicherung vonnöten?
Kasko-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung schützen persönliches
Eigentum also gegen Sturm- und Orkanschäden, Blitzschlag und Hagel.
Doch welche Versicherung hilft, wenn der Sturm einen Gartenstuhl
herumwirbelt, der am Nachbarzaun unschöne Spuren hinterlässt, oder
der Sturm Ziegel vom Dach reißt, die auf ein fremdes Auto fallen? An
dieser Stelle greift die Privathaftpflichtversicherung. Fliegt der
Dachziegel nicht vom selbstbewohnten Eigenheim, sondern vom
gemieteten oder vom Mehrfamilienhaus, obliegt die Schadenregulierung
der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Allerdings hat auch persönliche Verantwortung ihre Grenzen: Wütet
ein Sturm mit Windstärke 12 (118 Kilometer pro Stunde), ist das nach
Auffassung der Rechtsprechung höhere Gewalt. Wird in solch einer
Situation fremdes Hab und Gut beschädigt, helfen nur die eigene
Kasko-, Wohngebäude oder Hausratversicherung.
Pressekontakt:
Karin Benning
Tel. 09561/96-2084
Mail: karin.benning(at)huk-coburg.de