PresseKat - Landtagswahlen am 13.3.: Rechte von Menschen mit Behinderungen entschlossen auf die politische Agend

Landtagswahlen am 13.3.: Rechte von Menschen mit Behinderungen entschlossen auf die politische Agenda setzen

ID: 1332138

(ots) - Anlässlich der Wahlen in Baden-Württemberg,
Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt am kommenden Sonntag fordert das
Deutsche Institut für Menschenrechte die Gewinner der Wahlen dazu
auf, die UN-Behindertenrechtskonvention mit mehr Nachdruck
umzusetzen. "Künftige Landesregierungen müssen die Rechte von
Menschen mit Behinderungen noch deutlicher zum Maßstab ihres
Regierungshandelns machen. Die Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention muss entschlossener auf der
politischen Agenda gesetzt werden", erklärte Valentin Aichele, Leiter
der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts.

Dass die Landesregierungen den Menschenrechten von Menschen mit
Behinderungen einen höheren Stellenwert einräumen sollten, fordern
auch die Vereinten Nationen. Sie hatten 2015 die Umsetzung der
UN-Konvention in Deutschland überprüft und weitreichende Kritik an
der Politik der Bundesländer geäußert. Kritisiert wurde
beispielsweise der geringe Anteil von Menschen mit Behinderungen in
der allgemeinen Schule, der geringe Anteil an Beschäftigung auf dem
ersten Arbeitsmarkt, die vielen Hürden bei der Mobilität oder der
Mangel an barrierefreiem Wohnraum.

Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention
veröffentlichte heute eine Auswertung aller geltenden
Koalitionsvereinbarungen. "Es ist grundsätzlich erfreulich, dass
bereits fast alle derzeit gültigen Koalitionsverträge ausdrücklich
auf die UN-Behindertenrechtskonvention Bezug nehmen", sagte Aichele.
Dies gelte es aber auszubauen und in allen Lebens- und
Politikbereichen gezielte, konkrete und wirksame Maßnahmen zur
Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen zu
ergreifen.

Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die
Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat




gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Abs. 2 UN-BRK) den Auftrag, die
Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die
Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.

Weitere Informationen
Auswertung der Koalitionsvereinbarungen in Bund
und Ländern
http://ots.de/XdVDw

UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen:
Abschließende Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands
http://ots.de/8TNnI



Pressekontakt:
Ute Sonnenberg
Telefon: 030 25 93 59 - 453
E-Mail: sonnenberg(at)institut-fuer-menschenrechte.de


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Datum: 11.03.2016 - 09:32 Uhr
Sprache: Deutsch
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