(ots) - Fahrräder, Skier oder Werkzeug: Viele Mieter
bewahren im Keller all das auf, was in der Wohnung keinen Platz
findet. Doch bei einem Einbruch können die Besitzer nicht immer auf
Entschädigung hoffen. "Ob und in welchem Umfang die
Hausratversicherung einspringt, hängt von der Art des Kellerraums ab
und wie das Hab und Gut darin vor Diebstahl geschützt ist", sagt
Hanna Harsche, Expertin beim Infocenter der R+V Versicherung. Sie
rät, grundsätzlich keine wertvollen Gegenstände im Keller zu lagern.
Alle fünf Minuten sind Einbrecher in Deutschland aktiv - und sie
wissen, dass auch in vielen Kellern etwas zu holen ist. Oft haben sie
hier leichtes Spiel. "In Mehrfamilienhäusern sind abgetrennte
Bretterverschläge die Regel. Meistens lassen sich die Schlösser
leicht knacken, oder die Einbrecher treten einfach die Bretter ein",
so R+V-Expertin Harsche.
Zwar gehören die Gegenstände aus dem Keller zum Hausrat und sind
deshalb auch über die Hausratversicherung mitversichert. Das gilt
aber nur, wenn der Keller abgetrennt und abgeschlossen ist. Und bei
Kellerverschlägen gibt es weitere Einschränkungen. "Wenn die
Einbrecher wertvolle Sachen durch die Bretter sehen können, gilt das
als grob fahrlässig. Dann kann die Versicherung die Entschädigung
möglicherweise kürzen", erklärt Hanna Harsche. "Das ist vergleichbar
mit Autoaufbrüchen: Wenn das Laptop offen auf dem Rücksitz liegt, ist
das fast eine Einladung an Diebe."
Die R+V-Expertin rät Mietern deshalb, ihren Keller zu überprüfen:
Was können Fremde von außen sehen? Wie weit stehen die Latten
auseinander? Eine einfache Maßnahme ist, den Keller von innen
"blickdicht" zu machen, also mit Platten oder Stoffen zu behängen.
Zusätzlich können die Besitzer die Gegenstände selbst sichern, also
beispielsweise das Fahrrad abschließen oder Werkzeug in einem Schrank
mit Schloss deponieren. Wertvolle Gegenstände gehören gar nicht in
den Keller.
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