(ots) -
- 2016 können die Schalttagskinder an ihrem richtigen Geburtstag
feiern.
- CosmosDirekt nennt Wissenswertes und Kurioses rund um das
besondere Datum.
Dieses Jahr ist es wieder so weit: Dank Schaltjahr steht uns mit
dem 29. Februar ein ganzer Tag mehr Zeit zur Verfügung. Was wir mit
den hinzugewonnenen Stunden anfangen können? Der Versicherer
CosmosDirekt gibt Tipps und nennt kuriose Fakten zum Schalttag:
Mit 72 "volljährig": Schalttagskinder können nur alle vier Jahre
ihren richtigen Geburtstag feiern. Das Charmante daran: Ihren 18.
Geburtstag zelebrieren sie so erst mit 72 Jahren. In
Nicht-Schaltjahren sind sie bei der Wahl des Feiertages flexibel. Sie
können sowohl auf den 28. Februar als auch auf den 1. März
ausweichen. Offiziell ein Jahr älter werden sie jedoch erst am 1.
März - das ist sogar gesetzlich festgelegt.
Ein "Nein" ist tabu: In Großbritannien und Irland hat der "leap
day", der Schalttag, eine spezielle Bedeutung. An diesem Tag dürfen
laut Tradition heiratswillige Frauen den Männern einen Antrag machen.
In Deutschland haben die Herren nichts zu befürchten: Hier finden
null Prozent der Deutschen, dass die Frauen den Heiratsantrag machen
sollten, wie eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag von
CosmosDirekt ergab.(1)
Den Schalttag ehren: Dieses Jahr fällt der 29. Februar auf einen
Montag, ist damit ein Werktag. Trotzdem lassen sich die gewonnenen 24
Stunden bewusst genießen. Wie wäre es mal wieder mit einem
Kinobesuch, einem klassischen Spieleabend mit der Familie oder einem
kulinarischen Ausflug? Doch bitte beachten: Einige Restaurants haben
montags Ruhetag.
Sicher ist sicher: Kfz-, Haftpflicht- oder Hausratversicherungen
kosten für den zusätzlichen Tag in der Regel nicht mehr. Der
Versicherungsschutz gilt natürlich trotzdem. CosmosDirekt rechnet
beispielweise am 29. Februar mit zirka 300 neu gemeldeten Schäden.
(1) Repräsentative forsa-Umfrage "Meinungen rund um das Thema
Hochzeit und Scheidung" im Auftrag von CosmosDirekt. Im Mai 2015
wurden insgesamt 3.050 Verheiratete, Heiratswillige, Ledige und
Geschiedene ab 18 Jahren in Deutschland befragt.
Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe: www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-schaltjahr-2016
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