(ots) - Das Jahr 2016 bringt verschiedene Neuerungen im
Bereich Energieeffizienz und energetisches Bauen und Sanieren mit
sich. Politisches Ziel der verschiedenen Maßnahmen ist ein nahezu
klimaneutraler Gebäudebestand im Jahr 2050. Dafür ist es wichtig,
generell den Energiebedarf der Gebäude durch eine gedämmte
Gebäudehülle und effiziente Anlagentechnik zu reduzieren sowie
weitestgehend erneuerbare Energien zu nutzen. Die Deutsche
Energie-Agentur (dena) hat für private Hauseigentümer und Bauherren
die relevantesten Aspekte zusammengestellt.
Höhere Anforderungen für Neubauten
Neu gebaute Wohn- und Nichtwohngebäude müssen ab dem 1. Januar
höhere energetische Anforderungen erfüllen. Der zulässige Wert für
die Gesamtenergieeffizienz (Jahres-Primärenergiebedarf) wird um 25
Prozent gesenkt. Die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss zudem im
Schnitt etwa 20 Prozent besser ausgeführt werden. Erreichbar ist
beides durch bessere Dämmung von Fassade, Dach und Keller sowie durch
dichtere Fenster und eine effiziente Technik unter Einbindung
erneuerbarer Energien.
Neue Fördermittel für Heizung und Lüftung
Ab 1. Januar stellt der Bund zusätzliche Fördermittel für den
Austausch der Heizung oder den Einbau einer Lüftungsanlage zur
Verfügung. Die Förderung wird in Form von Zinsverbilligungen und
Zinszuschüssen gewährt und ist Teil des neuen Anreizprogramms
Energieeffizienz, für das die Bundesregierung insgesamt 165 Millionen
Euro pro Jahr über drei Jahre eingeplant hat. Informationen zu den
Konditionen und zur Beantragung bieten die KfW (www.kfw.de) und das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de).
Effizienzlabel für alte Heizkessel
Heizkessel mit einer Leistung von bis zu 400 Kilowatt, die älter
als 15 Jahre sind, können ab dem 1. Januar mit einem Label versehen
werden, das Auskunft über die Energieeffizienz gibt. Das Labelling
ist zunächst freiwillig und gilt für gas- oder ölbetriebene Anlagen.
Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger oder Energieberater stellen
das Etikett aus. Erst ab 2017 wird dieses nationale Effizienzlabel
für alte Heizkessel Pflicht.
Neue Förderstufen der KfW für Effizienzhäuser
Die KfW passt zum 1. April ihre Förderung im Programm
"Energieeffizient Bauen" den veränderten Anforderungen der
Energieeinsparverordnung (EnEV) an. So entfällt die Förderung für die
Stufe Effizienzhaus 70 - diese wird dann dem gesetzlichen
Mindeststandard entsprechen. Neu ist die Stufe Effizienzhaus 40 Plus.
Besonderes Merkmal dieses Standards ist, dass ein Teil des
Energiebedarfs unmittelbar am Haus erzeugt und gespeichert werden
muss. Damit liegt der Fokus verstärkt auf der Förderung von Neubauten
mit hohem energetischen Standard.
Weitere Informationen zur Energieeffizienz in Gebäuden unter
www.zukunft-haus.info.
Pressekontakt:
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