PresseKat - NOZ: Nachricht zu Inklusionskosten

NOZ: Nachricht zu Inklusionskosten

ID: 1283005

(ots) - Ärger um Folgekosten der Inklusion an
Niedersachsens Schulen

Gesetzentwurf berücksichtigt freie Träger wie Kirchen nicht - CDU
spricht von Frechheit

Osnabrück. Die Folgekosten der Inklusion an Niedersachsens Schulen
sorgen für Ärger. Wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" (Samstag)
berichtet, will die CDU einen entsprechenden Gesetzentwurf der
Landesregierung am Dienstag im Kultusausschuss ablehnen, weil er die
171 Schulen in freier Trägerschaft nicht berücksichtigt. Der
schulpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Kai Seefried
nannte das Vorhaben der Landesregierung eine "Frechheit". Der
Spitzenverband der freien Träger wie Kirchen oder Vereinen reagierte
mit Unverständnis auf den Entwurf.

Das rot-grüne Kabinett hatte den Entwurf bereits Anfang Oktober
verabschiedet. Er sieht im laufenden Haushaltsjahr Finanzhilfen von
11,7 Millionen Euro und ab 2016 dann jährlich 20 Millionen Euro vor,
um beispielsweise Umbauten an Gebäude zu finanzieren. Vor
Inkrafttreten muss noch der Landtag zustimmen, zuerst sollte jetzt
der Ausschuss beraten. Seefried kündigte an, dass die CDU die
Verschiebung der Ausschusssitzung am Dienstag beantragen werde. Der
Entwurf sei nicht beratungsreif, so der Christdemokrat. Alternativ
werde seine Partei einen Änderungsantrag einbringen, der die
finanzielle Gleichbehandlung der 171 freien und 2754 staatlichen
Schulen garantiere.

Heike Thies, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen
Niedersachsen, forderte in der "NOZ" eine Lösung von der
Landesregierung. Für freie Träger wie Elternvereine sei es kaum
möglich aus eigener Kraft beispielsweise den Bau eines Fahrstuhls zu
finanzieren. In einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem
Landtag äußerte sie ihr "Unverständnis" darüber, dass ihr Verband vor
dem Kabinettsentschluss zum Gesetzentwurf nicht angehört worden wäre.




"Mit Sorge und Irritation" habe man festgestellt, dass Schulen etwa
in Trägerschaft von Kirchen, Stiftungen oder Vereinen keine
Berücksichtigung fänden. CDU-Politiker Seefried sieht darin eine
"bewusste Politik des Kultusministeriums: Dort sind Schulen in freier
oder kirchlicher Trägerschaft schlichtweg wohl nicht gewünscht".

Das Kultusministerium selbst verwies auf NOZ-Anfrage darauf, dass
Kinder mit Behinderungen an öffentlichen Lehranstalten einen
Rechtsanspruch auf Beschulung hätten. Dies sei bei freien Schulen
nicht der Fall. Es werde aber geprüft, "ob und wie eine Beteiligung
des Landes für insbesondere bauliche Maßnahmen der freien Träger
erfolgen kann", erklärt eine Sprecherin.



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Datum: 31.10.2015 - 07:00 Uhr
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