PresseKat - Versicherungstipp: Hier spielt das Studentenleben: Schutz für die eigenen vier Wände

Versicherungstipp: Hier spielt das Studentenleben: Schutz für die eigenen vier Wände

ID: 1268041

(ots) -

- Studenten und Auszubildende sind oft noch über die
Haftpflichtversicherung der Eltern versichert.
- Nesthocker, Einzelkämpfer, Wohnheim- oder WG-Liebhaber - für wen
ist eine Hausratversicherung sinnvoll und welche
Vertragsoptionen gibt es?

Tschüss, Hotel Mama! Zum Ausbildungs- und Studienbeginn starten
viele junge Leute auch privat in ein selbstständigeres Leben. "Der
Wegzug aus dem Elternhaus bringt neben Freiheiten auch neue Pflichten
mit sich", sagt Sandra Kniesigk, Versicherungsexpertin von
CosmosDirekt. "Wer beispielsweise den ersten eigenen Mietvertrag
abschließt, haftet für Schäden in der Wohnung." Um möglichen
finanziellen Belastungen vorzubeugen, lohnt ein Versicherungscheck.

Haftpflichtversicherung: Ein Muss für alle

Wer anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, ist gesetzlich
verpflichtet, Ersatz zu leisten - unbegrenzt und ein Leben lang. Und
Missgeschicke sind schnell passiert. In solchen Fällen, wenn also das
Eigentum eines anderen beschädigt wird, hilft die
Haftpflichtversicherung. In der Regel lässt sich bis zum Abschluss
des Erststudiums bzw. einer ersten Ausbildung die Police der Eltern
nutzen. Voraussetzung ist, dass Mama und Papa selbst eine
Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Achtung: Einige
Versicherer arbeiten zusätzlich mit Höchstaltersgrenzen, sodass der
Familienschutz eventuell nicht bis zum Ausbildungsende gilt. Wer ein
Zweitstudium oder die Promotion plant, braucht eine eigene
Haftpflicht. Das gilt auch für künftige Juristen oder Lehrer während
der Referendarzeit. Der Abschluss dieser Police ist ein Muss - und
die Kosten sind überschaubar: Gute Policen gibt es für deutlich
weniger als 100 Euro im Jahr. Wer bereit ist, kleinere Schäden aus
eigener Tasche zu zahlen, kann den Beitrag weiter senken.





Hausratversicherung: Eigene Werte sichern

Ob Laptop oder Waschmaschine: Mit dem Einzug in die eigene Wohnung
steigen meist die Anzahl und der Wert des eigenen Besitzes. Auch hier
sollten junge Mieter kein Risiko eingehen. Mobiliar und
Wertgegenstände in der Wohnung schützt die Hausratversicherung. Neben
Gebrauchsgegenständen zählen dazu die Einrichtung und auch sonstige
Gegenstände wie Fahrrad oder Snowboard. Die Versicherung springt dann
ein, wenn Hausrat abhandenkommt oder beschädigt wird - sei es durch
Einbruchdiebstahl oder Vandalismus. Darüber hinaus leistet sie im
Fall von Unwetter- oder Leitungswasserschäden Ersatz für beschädigtes
Mobiliar sowie übrigen Hausrat. Allerdings braucht nicht jeder eine
eigene Hausratversicherung. Die Details:

Für Nesthocker

Wer zu Hause wohnen bleibt, kann die Hausrat-Police der Eltern
nutzen. Verlassen junge Leute während der Ausbildung oder des
Studiums nur vorübergehend das Elternhaus, so sind sie in der Regel
noch über die sogenannte Außenversicherung der elterlichen
Hausrat-Police geschützt. Die Außenversicherung gilt dann so lange,
bis ein eigener Hausstand gegründet wird. Meist beträgt hier die
Versicherungssumme mindestens 10 Prozent der elterlichen
Versicherungssumme. Einige Versicherer bieten sogar deutlich mehr.

Für Einzelkämpfer

Wer die elterliche Wohnung endgültig verlässt, muss sich selbst
versichern. Wer nur wenige Wertgegenstände besitzt und beispielsweise
möbliert wohnt, sollte gut abwägen, ob sich eine Versicherung lohnt.

Für Turteltäubchen

Paare können sich gemeinsam versichern. Sollte die bessere Hälfte
bereits eine Hausratversicherung besitzen, kann diese mitgenutzt
werden. In dem Fall gilt es, den Gesamtwert zu überprüfen und die
Versicherungssumme bei Bedarf anzupassen. Besitzen beim
Zusammenziehen bereits beide Seiten einen Versicherungsvertrag, kann
einer davon per Sonderkündigungsrecht beendet werden. Üblicherweise
ist dies der jüngere Vertrag.

Für Wohnheim-Freunde

Viele, die im Studentenwohnheim leben, können auf eine
Hausratversicherung verzichten - denn Zimmer und Gemeinschaftsküchen
sind üblicherweise vollmöbliert. Wer besondere Wertgegenstände im
Zimmer verwahrt, sollte jedoch abwägen, ob sich doch eine
Versicherung lohnt.

Für WG-Liebhaber

WG-Bewohner haben verschiedene Möglichkeiten, ihr Hab und Gut
abzusichern. Neben der Einzelvertragslösung für jeden Bewohner bieten
einige Versicherer spezielle Hausratversicherungen für
Wohngemeinschaften an. Diese versichern die Gegenstände aller Mieter,
teils gegen Aufpreis. Auch manche herkömmliche Hausratversicherung
schützt WGs. Hier reicht es, wenn nur einer der WG-Bewohner
Versicherungsnehmer ist. Allerdings muss dann jeder Einzelne
namentlich im Mietvertrag stehen, der bei Veränderung anzupassen ist.
Wer nur Untermieter ist, kann sich nicht auf den Hauptmieter
verlassen, sondern muss selbst vorsorgen. Der Beitrag für die
Hausratversicherung richtet sich nach den Eigenschaften der Wohnung,
etwa nach Lage und Größe.

Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
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