(ots) -
Während der ersten Wochen einer Ausbildung strömen ganz neue
Aufgaben und Herausforderungen auf die Berufsanfänger ein. Die
ungewohnten Eindrücke lassen den Kopf schwirren und kaum Raum für
nüchterne Versicherungsentscheidungen. Viele schieben das Thema
Berufsunfähigkeit auch deshalb weit von sich, weil es zu entfernt und
abstrakt erscheint. "Auch wenn Azubis noch nicht viel verdienen, sehr
jung und in beruflicher Aufbruchstimmung sind, sollten sie das
Risiko, berufsunfähig zu werden, frühzeitig absichern", sagen die
Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). "Außerdem gilt
gerade bei der Berufsunfähigkeitsversicherung: Je jünger der
Versicherte ist, desto günstiger sind in der Regel die monatlichen
Beiträge."
Verkanntes Risiko Berufsunfähigkeit
Rund 40 Prozent der heute 20-Jährigen werden nach aktuellen
Prognosen von Statista im Laufe ihrer Karriere berufsunfähig. "Die
Berufsunfähigkeit zählt zu den am meisten unterschätzten Risiken.
Viele denken hier immer noch an die klassischen Arbeitsunfälle, dabei
sind beispielsweise Depressionen, Burn-out oder Rücken- und
Gelenkschmerzen viel häufigere Ursachen", erklären die
Vermögensberater der DVAG. Ein weit verbreiteter Irrtum ist auch,
dass der Staat im Ernstfall finanziell einspringt. Eine gesetzliche
Erwerbsminderungsrente wird nur in voller Höhe ausgezahlt, wenn der
Arbeitnehmer weder im eigenen noch einem beliebigen anderen Job mehr
als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Zudem fallen die
Rentenzahlungen sehr gering aus. Eine gute
Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen schützt vor
Einkommensverlusten und sichert einen entsprechenden Lebensstandard.
Die DVAG gibt Tipps, worauf beim Vertragsabschluss einer
Berufsunfähigkeitsversicherung zu achten ist:
1. Frühzeitig absichern
Je jünger Versicherte beim Einstieg in die Versicherung sind,
desto günstiger fällt in der Regel der Versicherungsbeitrag aus. Denn
mit zunehmendem Alter steigt oft die Anzahl der diagnostizierten
Krankheiten. Sind Erkrankungen bereits vorhanden, gestaltet sich eine
Absicherung generell deutlich schwieriger. Dennoch ist hier
Ehrlichkeit ratsam: Denn wer bisherige Erkrankungen nicht korrekt
angibt, riskiert seinen Versicherungsschutz.
2. Nachversicherungsgarantie
Wer diese mit abschließt, kann seinen Berufsunfähigkeitsschutz
ohne erneute Gesundheitsprüfung nachträglich aufstocken. Die Höhe des
Versicherungsschutzes sollte jeweils an sich ändernde Lebens- und
Finanzsituationen angeglichen werden.
3. Verzicht auf abstrakte Verweisungen
In diesem Fall kann der Versicherer die versicherte Person nicht
auf eine andere Tätigkeit verweisen, wenn der aktuelle Beruf nicht
mehr ausgeübt werden kann.
4. "Sechs-Monate-Prognose"
Üblicherweise gilt jemand als berufsunfähig, der mindestens sechs
Monate lang seinem Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht nachgehen
kann. Bei einer vertraglich fixierten "Sechs-Monate-Prognose"
erfolgen die Rentenzahlungen bereits ab dem ersten Monat.
5. Nach Angeboten für junge Menschen fragen
Für Jugendliche und junge Erwachsene gibt es spezielle Angebote,
wie zum Beispiel das Paket YOUNG & LIFE der AachenMünchener für
Menschen bis zum 27. Lebensjahr. Hiermit könnnen sich Berufsanfänger
ihre Risikoabsicherung bedarfsgerecht, zeitlich flexibel und
vergünstigt zusammenstellen und gleichzeitig Vermögen für später
aufbauen.
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