(ots) -
Kein Rückgang bei Arbeitsunfällen: Bauarbeiter und Handwerker
besonders von Berufsunfähigkeit bedroht
Mit rund 880.000 ist die Zahl der meldepflichtigen Unfälle 2014
leicht gestiegen. Besonders Bauarbeiter und Handwerker tragen ein
hohes Unfall- und damit ein erhöhtes Berufsunfähigkeitsrisiko. Die
DVAG erklärt, was beim Abschluss einer Versicherung gegen
Berufsunfähigkeit zu beachten ist.
Im vergangenen Jahr ist die Zahl der meldepflichtigen Unfälle in
der gewerblichen Wirtschaft und im öffentlichen Sektor mit insgesamt
880.326 Fällen im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen (2013:
874.514). Das zeigen die neuesten Zahlen des Spitzenverbandes der
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sowie der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Besonders Gerüstbauer und
Dachdecker tragen ein hohes Unfallrisiko - und unterliegen damit
gleichzeitig einer erhöhten Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu
werden. Da die milden Frühlingstemperaturen der vergangenen Tage der
Baubranche volle Auftragsbücher bescheren, sollten Handwerker vor
Beginn der Hochsaison ihren Versicherungsschutz überprüfen.
"Berufstätige, die nicht privat vorsorgen, jedoch plötzlich
aufgrund eines schweren Unfalls oder einer Krankheit berufsunfähig
werden, können ohne Absicherung in ernsthafte finanzielle
Schwierigkeiten geraten", mahnen auch die Experten der Deutschen
Vermögensberatung (DVAG). Denn die Rentenkassen bieten nur
unzureichenden Schutz. Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, der Staat
komme im Ernstfall für das Auskommen auf. So wird eine staatliche
Erwerbsminderungsrente nur ausgezahlt, wenn der Arbeitnehmer weder im
eigenen noch in einem beliebigen anderen Beruf mehr als drei Stunden
am Tag arbeiten kann. Hinzu kommt: Die Rentenzahlungen reichen zum
Leben kaum aus.
Das hohe finanzielle Risiko im Falle einer Erwerbs- oder
Berufsunfähigkeit scheint für viele jedoch kein Grund zu sein, sich
rechtzeitig um einen ausreichenden Versicherungsschutz zu kümmern:
Laut einer aktuellen Umfrage von TNS Infratest im Auftrag der DVAG
besitzt nur jeder vierte Deutsche eine Versicherung gegen
Berufsunfähigkeit. "Jeder Berufstätige sollte eine
Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen", so die Vermögensberater
der DVAG. "Den meisten ist gar nicht klar, wie existenziell wichtig
ihre Arbeitsfähigkeit ist."
Im Folgenden gibt die DVAG Tipps, worauf beim Abschluss einer
Berufsunfähigkeitsversicherung zu achten ist:
1. Frühzeitig absichern
Je jünger und gesünder der Versicherte ist, desto günstiger sind
die monatlichen Beiträge. Denn mit zunehmendem Alter steigt in der
Regel auch die Anzahl an Krankheiten beziehungsweise die
Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit. Außerdem werden
Vorerkrankungen oft aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen oder
sind mit einem Risikoaufschlag verbunden. Für junge Menschen bis zum
27. Lebensjahr gibt es sogar spezielle Angebote. So können sie sich
zum Beispiel mit dem bedarfsgerecht zusammenstellbaren Paket YOUNG &
LIFE der AachenMünchener günstig absichern.
2. Am aktuellen Gehalt orientieren
Wer eine Berufsunfähigkeitspolice abschließt, sollte beim
Festlegen der Beitragshöhe darauf achten, von der Rentenzahlung auch
leben zu können. Ändert sich das Lohnniveau im Laufe des Lebens, kann
die Beitragshöhe mithilfe einer sogenannten Dynamisierung angepasst
werden. Zusätzlich ermöglicht eine Nachversicherungsgarantie, den
Berufsunfähigkeitsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung nachträglich
aufzustocken.
3. Bei Vorerkrankungen ehrlich sein
Wer bisherige Erkrankungen nicht korrekt angibt, riskiert den
Versicherungsschutz.
4. Die Berufsunfähigkeit auf den aktuellen Job beziehen
Durch den Verzicht auf "abstrakte Verweisungen" prüft der
Versicherer im Vorfeld der Rentenauszahlung nicht, ob statt des
aktuellen Berufs eine andere Tätigkeit ausgeübt werden könnte. Hier
gilt es, Vertragskonditionen genau zu lesen oder sich professionell
beraten zu lassen.
5. "6-Monats-Prognose" erwägen
Üblicherweise gilt jemand als berufsunfähig, der mindestens sechs
Monate lang seinem Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht nachgehen
kann. Bei einer vertraglich fixierten "6-Monats-Prognose" erfolgen
die Rentenzahlungen jedoch bereits ab dem ersten Monat.
6. Bis zum Renteneintritt vorsorgen
Die Versicherungs- und Leistungsdauer der
Berufsunfähigkeitsversicherung sollte bis zum Renteneintritt laufen,
also möglichst bis zum 67. Lebensjahr.
Über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG)
Mit rund 3.400 Direktionen und Geschäftsstellen betreut die
Deutsche Vermögensberatung sechs Millionen Kunden rund um die Themen
Finanzen, Vorsorge und Absicherung. Die DVAG ist Deutschlands größter
eigenständiger Finanzvertrieb und bietet umfassende und
branchenübergreifende Allfinanzberatung für breite
Bevölkerungskreise, getreu dem Unternehmensleitsatz "Vermögensaufbau
für jeden!" Aktuelle Informationen und Unternehmensnachrichten finden
Sie unter www.dvag.de.
Pressekontakt:
Deutsche Vermögensberatung AG
Münchener Straße 1
60329 Frankfurt
T: 069-2384-127
F: 069-2384-867
E: pressemeldung(at)dvag-presseservice.de
www.dvag.com