(ots) - Das historische Schützenwesen in Deutschland wird
vorerst nicht in das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes
aufgenommen. Das Expertenkomitee der Deutschen Unesco-Kommission hat
den Antrag der Schützen zurückgestellt, berichtet die Westfalenpost
(Dienstagausgabe). Demnach begründet die Kommission ihre Entscheidung
mit dem Fall des muslimischen Schützenkönigs von Werl-Sönnern, dem im
vergangenen Jahr als Nicht-Christ die Teilnahme am
Bezirksschützenfest verweigert worden war.
In einem Schreiben der Kommission an das Generalsekretariat der
Europäischen Gemeinschaft Historischer Schützen heißt es, dass "wegen
der schroffen und ausgrenzenden Reaktionen auf nicht ,biodeutschen'
Maßstäben" entsprechenden Schützenkönigen eine "zivilgesellschaftlich
zugängliche und offene Traditionspflege zu diesem Zeitpunkt nicht
bestätigt werden kann". Die Bewerbung sei deshalb zunächst
zurückgestellt worden.
"Eine Betonung des historischen christlichen Gründungszwecks
betroffener deutscher Schützenverbände macht für die Experten nicht
einsichtig, weshalb dieser Zweck heutzutage durch religiöse Öffnung
gefährdet sein sollte", heißt es in dem Brief weiter.
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