(ots) - Waffenlieferungen an die Kurden mögen für Grüne und
wohl auch einige Linke im Kampf gegen das bewaffnete Böse - den 
Islamischen Staat - eine begrüßenswerte bis erträgliche Vorstellung 
sein. Die Entscheidung über Bundeswehrausbilder für Peschmerga aber 
birgt ein mehrfaches Mandatsproblem. Erstens das des Einsatzmandates.
Keines der Argumente, die dagegen sprechen, ist widerlegt. Dass die 
Ausbilder einem nicht kalkulierbaren Risiko ausgesetzt werden, weil 
die Grenzen zwischen Ausbildung und den allgegenwärtigen 
Kampfhandlungen fließend sein können - wie der Beschuss kanadischer 
Ausbildungssoldaten jüngst gezeigt hat. Dass in einem solchen Fall 
womöglich neben Soldaten auch das Einsatzmandat verletzt würde. Dass 
das Mandat nicht nur aus diesem Grund fragwürdig ist, sondern wegen 
der fehlenden Legitimierung durch das Grundgesetz. Dass selbst die 
Bundesregierung noch keine endgültige Klarheit über die Umstände des 
Einsatzes hat - oder aber diese auf Nachfragen verschweigt, was die 
Sache nicht besser machte. Doch die Opposition erlebt ein weiteres 
Fiasko am eigenen Leib. Ihre Ohnmacht ist so gründlich, dass sie 
nicht einmal dem Verdacht auf Verletzung des Grundgesetzes 
rechtlichen Nachdruck verleihen kann. Die entsprechende 
Normenkontrollklage in Karlsruhe brauchte wenigstens eine 
25-Prozent-Minderheit, die sie nicht erreicht. Damit ist die 
Opposition, wie sie durchaus rechtzeitig einwandte, ihrer Funktion 
beraubt. Ein Mandatsverlust mit langfristigen Folgen.
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