(ots) - Die Guten ins Arbeitsmarkttöpfchen, die anderen am 
besten postwendend in ihre Herkunftsländer zurück. Das bleibt die 
deutsche Interpretation der europäischen Freizügigkeitsregelung - und
das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Dienstag gibt 
dafür Rückendeckung. Demnach ist es rechtens, Zugezogenen aus anderen
EU-Staaten hierzulande keine Sozialleistungen zu gewähren - es sei 
denn, sie hatten in der Bundesrepublik bereits einen Job. Im 
Einzelfall müssten die Behörden zwar prüfen, ob die Antragsteller 
tatsächlich keine Arbeit suchten, so der EuGH, aber es steht zu 
befürchten, dass dieser Nachweis recht schnell zur Hand sein wird. 
Dass die von CSU und Stammtischklientel besonders angefeindeten 
Rumänen »zu den am besten in den Arbeitsmarkt integrierten 
Ausländergruppen in Deutschland« gehören, wie es das Institut für 
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung aktuell bestätigt - unwichtig. Dass
die Arbeitslosenquote in dieser Gruppe nur geringfügig höher liegt 
als die gesamtdeutsche - geschenkt. Dass Leistungsbetrug durch 
EU-Zuzügler wegen Geringfügigkeit kaum ein Problem für den 
Bundeshaushalt darstellt - wen kümmert's? Geld gibt es nur für gerade
benötigte Fachkräfte und damit basta. Wie sich Migranten ohne 
zumindest anfängliche staatliche Unterstützung überhaupt einen Job 
suchen sollen, bleibt fraglich. Aber da das politisch gar nicht 
gewollt ist, stellt sich die Frage nur jenen, die am Gedanken einer 
EU als sozialer Einheit festhalten.
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