(ots) -
Das war schon vor der Urteilsverkündung zu
vermuten: Wer auch immer scheinbar in seiner Position gestärkt aus
dem Prozess vor dem Amtsgericht Schmallenberg hervorgehen würde, hat
allenfalls einen Etappensieg errungen. In nächster Instanz wird das
Landgericht Arnsberg entscheiden.
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Dort wird am Rande möglicherweise auch die Frage
beantwortet, ob es den Sauerländer Waldbesitzern, die der Kläger
letztlich repräsentiert, nur um die Schäden geht, deren finanzielle
Auswirkungen ja über einen Fonds ausgeglichen werden könnten. Oder ob
sie nicht das ganze Projekt gern im Abseits sehen würden.
Gastronomen auf beiden Seiten des Rothaarkamms würden das
bedauern. Denn die haben auch im Sauerland nach anfänglicher
Abneigung das touristische Potenzial mittlerweile erkannt.
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Bei allen wirtschaftlichen
Argumenten wird hoffentlich auch der Kern des Ganzen im Fokus
bleiben. Es handelt sich hier um ein einzigartiges
Artenschutzprogramm, das in ganz Europa große Beachtung findet,
nämlich die Wiederansiedlung eines seit Jahrzehnten so gut wie
ausgestorbenen Tieres. Letztlich geht es vor Gericht um die
grundsätzliche Frage, wie weit wir unsere Umwelt wirtschaftlichen und
privaten Interessen unterordnen wollen.