(ots) - 
   Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat gestern Abend, 24. 
September 2014, gemeinsam mit Vertretern kommunaler Wasserversorger 
und Bundestagsabgeordneten über die Reform der Düngeverordnung 
diskutiert. Die kommunale Wasserwirtschaft in Deutschland ist in 
einigen Regionen stark von steigenden Nitrat-Konzentrationen in den 
Rohwasserressourcen, die zur Trinkwassergewinnung genutzt werden, 
betroffen. Aus VKU-Sicht ist es daher dringend geboten, die 
Düngeverordnung zu reformieren. VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim
Reck: "Die kommunalen Wasserversorger liefern jederzeit qualitativ 
hochwertiges Trinkwasser. Um dies auch zukünftig zu gewährleisten, 
müssen die legislativen Rahmenbedingungen angepasst werden. Es kann 
nicht sein, dass die kommunalen Wasserversorger und damit ihre Kunden
am Ende die Kosten tragen müssen, die durch landwirtschaftliche 
Nutzungen verursacht werden."
   Bereits der Koalitionsvertrag der CDU/CSU- und SPD-Fraktionen 
verweist auf den dringenden Bedarf, den gesetzlichen Rahmen so 
anzupassen, dass zukünftig weniger Nährstoffe in Gewässer eingetragen
werden. Die Europäische Kommission ist auch der Auffassung, dass das 
Ziel der Nitratrichtlinie mit der Düngeverordnung in ihrer heutigen 
Form nicht erreicht werden wird. Sie hat daher ein 
Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. 
Reck: "Deutschland ist im EU-Vergleich Vorletzter in Bezug auf die 
Nitratkonzentrationen im Grundwasser. Die Bundesregierung muss die 
Verursacher von Gewässerbelastungen unbedingt stärker in die Pflicht 
nehmen und mit entsprechenden Maßnahmen gegensteuern!"
   Der VKU fordert, dass jeder landwirtschaftliche Betrieb eine 
sogenannte Hoftorbilanz als betriebliche Gesamtbilanz für Nährstoffe 
einführt. Aus VKU-Sicht ist es notwendig, dass der Grenzwert von 50 
Milligramm Nitrat je Liter im Grundwasser sicher eingehalten wird und
die Stickstoff-Obergrenze für alle organischen Dünger gilt. Außerdem 
fordert der VKU, dass eine Lagerkapazität für alle organischen Dünger
von mindestens neun Monaten vorgehalten wird und in einem Abstand von
fünf Metern von Gewässern kein Dünger angebracht werden darf. Reck: 
"Werden die Vorgaben der Düngeverordnung zukünftig nicht eingehalten 
oder wird gar gegen diese verstoßen, so muss dies konsequent geahndet
werden und finanziell spürbare Sanktionen nach sich ziehen."
   Professor Karin Holm-Müller, stellvertretende Vorsitzende des 
Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU), hat bei der gestrigen 
Veranstaltung das Gutachten zur Düngeverordnung des SRU und der 
Wissenschaftlichen Beiräte für Agrarpolitik und für Düngungsfragen 
vorgestellt. Mögliche Reformoptionen der Verordnung haben Karsten 
Specht, Geschäftsführer des Oldenburgisch-Ostfriesischen 
Wasserverbands (OOWV) und VKU-Präsidiumsmitglied sowie die 
Bundestagsabgeordneten Artur Auernhammer, CDU/CSU-Fraktion, Peter 
Meiwald, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Dr. Wilhelm Priesmeier, 
SPD-Fraktion in ihrer Diskussion aufgezeigt.
   Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, 
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 245.000 Beschäftigten 
wurden 2012 Umsatzerlöse von mehr als 110 Milliarden Euro 
erwirtschaftet und mehr als 8,6 Milliarden Euro investiert. Die 
VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil 
von 46 Prozent in der Strom-, 59 Prozent in der Erdgas-, 80 Prozent 
in der Trinkwasser-, 65 Prozent in der Wärmeversorgung und 26 Prozent
in der Abwasserentsorgung.
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