PresseKat - Zwangsversteigerung: Besondere Regeln für die Baufinanzierung

Zwangsversteigerung: Besondere Regeln für die Baufinanzierung

ID: 1103384

(ots) - Rund 47.000 Immobilien sind in Deutschland im
vergangenen Jahr unter den Hammer gekommen. Der Erwerb einer
Immobilie über eine Zwangsversteigerung kann sich finanziell lohnen.
Doch gilt es einige Besonderheiten im Vergleich zum herkömmlichen
Immobilienkauf zu beachten. Baufi24.de fasst die wichtigsten Tipps
zusammen.

Ausführliche Informationen einholen

Vor dem Versteigerungstermin sollten sämtliche Informationen rund
um das Objekt eingeholt werden. Dazu zählt die Versteigerungsakte mit
Grundbuchauszug und Gutachten, Aufschluss über den Verkehrswert sowie
die Beschreibung des Objektzustands und vor allem auch ob es etwaige
Schäden oder Mängel gibt. Von Rechts wegen besteht kein Anspruch auf
eine Objektbesichtigung vor dem Versteigerungstermin. Eventuell
ergibt sich jedoch vor Ort die Möglichkeit, das Objekt zu betreten
oder Nachbarn über den Zustand der Immobilie zu befragen. Die
fachliche Unterstützung durch einen Sachverständigen ist in jedem
Fall empfehlenswert, um einen fundierten Eindruck vom Objekt zu
erhalten.

Finanzierung vor Versteigerung sicherstellen

Auch wenn der Kredit in der Regel erst nach dem Zuschlag vergeben
wird, sollte der Bietinteressent seinen Kreditrahmen vor der
Versteigerung kennen. Wie die monatlichen Raten aus Zins und Tilgung
bei unterschiedlichen Finanzierungsbeträgen und Beleihungssätzen
ausfallen, kann schnell und einfach mit dem Baufinanzierungsrechner
(http://www.baufi24.de/baufinanzierung-rechner/) von Baufi24.de
ermittelt werden.

In der Finanzierungssumme sollte ein Puffer berücksichtigt werden.
Für den Fall, dass nach der Übernahme der Immobilie Kosten für
dringende Reparaturen anfallen. Wer bei einer Versteigerung mitbieten
will, muss zehn Prozent vom Verkehrswert als Sicherheitsleistung zum
Termin vorweisen können. Diese Sicherheitsleistung kann bestehen aus




Bargeld, einem von einer Bank ausgestellten Scheck (nicht älter als
vier Werktage) oder einer Bürgschaft einer dem Gericht bekannten
Bank.

Festlegung der Finanzierungssumme

Der Beleihungswert der Immobilie aus Sicht des Finanzinstituts
wird vom tatsächlichen Zuschlagsbetrag und nicht vom Wert laut
Verkehrswertgutachten bestimmt. "Wer also eine Immobilie weit unter
dem Verkehrswert ersteigert, diesen Kaufpreis aber zu 100 Prozent
finanzieren möchte, muss mit den Konditionen für eine
100-Prozent-Finanzierung rechnen.", erläutert Stephan Scharfenorth,
Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de
(http://www.baufi24.de/). Einige Banken vergeben den Darlehensvertrag
erst nach erfolgreichem Gebot, manche auch schon vorher. In diesem
Fall ist es sinnvoll darauf zu achten, dass bei einem möglichen
Widerruf des Darlehensvertrages keine Kosten entstehen.

Nebenkosten berücksichtigen

Die Anschaffungsnebenkosten beinhalten Grundbuchkosten,
Grunderwerbsteuer sowie eine Zuschlagsgebühr des zuständigen
Amtsgerichts in Höhe von ca. 0,5 Prozent des Höchstgebotes. Damit
fallen die Nebenkosten beim Erwerb aus einer Versteigerung im
Vergleich zum herkömmlichen Immobilienerwerb geringer aus.

Über Baufi24

Baufi24.de ist mit mehr als drei Millionen Besuchern pro Jahr
eines der bekanntesten Webportale für private Baufinanzierungen.
Zukünftige Hausbesitzer bekommen hier weitreichende Informationen
rund um das Thema Baufinanzierung und Immobilienkauf/-bau zur
Verfügung gestellt. In seinem Leistungsportfolio vergleicht das
Unternehmen die Angebote von mehr als 300 Banken. Mehr als 1.000
zertifizierte Berater stehen den Kunden in einem Partnernetzwerk mit
Beratung und Expertise zur Seite. Weitere Informationen unter
http://www.baufi24.de.



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Stephan Scharfenorth
Friedrich-Ebert-Damm 111A
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eMail. scharfenorth(at)baufi24.de
Web. www.baufi24.de

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Datum: 03.09.2014 - 15:31 Uhr
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