(ots) - PRO: Warum sollten private Videokameras in Autos
verboten werden? Denn nicht die Kameras, sondern ihre Nutzer
bestimmen darüber, wie die Aufnahmen verwendet werden, und darüber
gibt es einschlägige Bestimmungen. Das Kunsturhebergesetz verbietet
es grundsätzlich, Bilder von Personen ohne deren Zustimmung zu
veröffentlichen. Wer Aufnahmen aus den Dashcams bei Youtube hochlädt
oder per Handy verschickt, riskiert bis zu einem Jahr Gefängnis! Die
Bilder dürfen also nur als stille Zeugen dienen. Als solche können
sie in einem Prozess - etwa nach einem Unfall - aber durchaus
wertvoll sein. Ob sie als Beweis zugelassen werden, darüber muss
jeweils der Richter entscheiden. Nein, nicht Autokameras sind eine
Hauptgefahr für den Datenschutz, sondern es sind Handybesitzer, die
ungehemmt Bilder von befreundeten, verfeindeten oder wildfremden
Personen verbreiten und sich keinen Deut um die Gesetze scheren. Das
wäre mal ein Thema für die Datenschützer.
KONTRA: Der Trend schwappte aus Russland zu uns: Mit Dashcams
filmen Autofahrer, wenn sie unterwegs sind. Selbst Mountainbike- und
Motorradfahrer filmen ihre Ausflugstouren. Allerdings machen sie das
aus ganz anderen Gründen: Ihnen geht es darum, die Videos später auf
Youtube und Facebook hochzuladen und Spaß sowie Nervenkitzel zu
dokumentieren. Wenn Autofahrer jedoch anfangen, den öffentlichen
Verkehrsraum zu überwachen, um im Falle eines Unfalls ihre Unschuld
beweisen zu können, dann geht das zu weit. Im öffentlichen Raum gibt
es bereits genug Überwachung! Wir müssen es uns nicht gefallen
lassen, auch noch im Straßenverkehr gefilmt zu werden. Dass die
Richter die Datenschutzinteressen der heimlich Gefilmten höher
bewerten als das Interesse des Autofahrers ist ein Sieg des
Persönlichkeitsrechts. Doch Vorsicht. Datenschützer warnen, dass bald
noch mehr Kameras in Autos mitfilmen, denn die Geräte sind
spottbillig. Sie sollten deshalb gesetzlich verboten werden.
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Andreas Kolesch
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