(ots) - Politiker und Wissenschaftsrechtler fordern
strengere Gesetze für Forschungseinrichtungen. Die zuständige
Berichterstatterin für die SPD im Bundestag Daniela De Ridder sagte
dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" sowie dem ARD-Politikmagazin
"Report Mainz", Controlling und ethische Standards müssten gesetzlich
verbindlich geregelt werden. "Wir haben es hier mit mannigfaltigen
Strukturproblemen zu tun. Ich glaube, dass die Kriterien sehr
einseitig dimensioniert waren, dass wir uns zu stark auf die
Forschungsergebnisse gestützt haben. Wir brauchen Qualitätsstandards
für gutes wissenschaftliches Verhalten, dann auch gesetzlich
festgeschrieben. Damit es ganz klare Spielregeln gibt, mit denen
operiert wird."
Hintergrund sind gemeinsame Recherchen des ARD-Politikmagazins
"Report Mainz" und des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel". Demnach
haben Rechnungshöfe in der Vergangenheit immer wieder die fehlerhafte
Verwendung von Mitteln in der Max-Planck-Gesellschaft (MPG)
kritisiert - von falsch deklarierten Bewirtungen bis hin zu
Leistungszulagen an den vor kurzem ausgeschiedenen Präsidenten in
sechsstelliger Höhe. Die Max-Planck-Gesellschaft wird vorrangig aus
öffentlichen Mitteln finanziert und hat einen Jahresetat von mehr als
zwei Milliarden Euro.
Auch der Sprecher der Ombudsstelle für die Wissenschaft der
Deutschen Forschungsgemeinschaft, Prof. Wolfgang Löwer, fordert
strengere Vorgaben. Eine stärkere interne Revision müsse verbindlich
festgeschrieben werden. Dies könne im Wissenschaftsfreiheitsgesetz
verankert werden. "Der Bund hat gerade ein
Wissenschaftsfreiheitsgesetz gemacht. Da könnte man auch überlegen,
ob ein paar Bindungstatbestände, was zum Beispiel die Stärkung der
Innenrevision betrifft, ins Gesetz geschrieben werden."
Dem vor kurzem abgelösten Präsidenten Peter Gruss wurde im Jahr
2008 ein Grundstück der Max-Planck-Gesellschaft in Göttingen
inklusive Steuerlasten und Gebühren im Gesamtwert von knapp 200.000
Euro übertragen. Dieses Vorgehen rügte der Oberste Bayerische
Rechnungshof im Rahmen einer Prüfung der Max-Planck-Gesellschaft. Die
Zuwendungsgeber hätten vor einer derartigen Entscheidung hinreichend
informiert werden müssen, heißt es. Dies sei nicht geschehen. Nach
Recherchen von "Report Mainz" und "Spiegel" wurde die Schenkung im
kleinen Kreis innerhalb der Führungsebene der Max-Planck-Gesellschaft
beschlossen. Im Grundbuchauszug wird die Schenkung als
Leistungszulage für den damaligen Präsidenten eingestuft. Inzwischen
sei aber ein Ausschuss eingerichtet worden, der sich auch mit der
Vergütung des Präsidenten befasse, so die Max-Planck-Gesellschaft.
Darüber hinaus wurden weitere Verstöße gegen die korrekte
Verwendung von Zuwendungen bekannt. Im Max-Planck-Institut für
molekulare Zellbiologie und Genetik in Dresden wurden laut
Sächsischem Rechnungshof zum Beispiel Einweihungspartys als
Bewirtungen abgerechnet und damit aus öffentlichen Mitteln bezahlt.
Hierbei seien auch Konzerte gebucht sowie Alkohol bestellt worden -
finanziert als Spesen. Zudem seien mehrfach Aufträge ohne
Ausschreibung vergeben worden, ein privater Spender habe immer wieder
lukrative Aufträge erhalten. "Das Institut hat in erheblichem Umfang
gegen das Gebot der zweckentsprechenden, wirtschaftlichen und
sparsamen Verwendung von Mitteln verstoßen", heißt es in einer
Prüfmitteilung des Rechnungshofes. Das Max-Planck-Institut in Dresden
musste inzwischen 200.000 Euro zurückzahlen.
Nach Recherchen von "Report Mainz" und "Spiegel" sind zudem
mehrere Familienangehörige von Mitarbeitern aus der Führungsebene
ebenso in wichtigen Funktionen in der Max-Planck-Gesellschaft
beschäftigt. Die Max-Planck-Gesellschaft bezeichnet das auf Anfrage
als "Dual-Career-System", also gewünschte parallele Karriere von
Familienangehörigen.
Mehrere Mitarbeiter von Max-Planck-Einrichtungen betrieben zudem
neben ihrer Forschertätigkeit eigene Firmen, was aufgrund der
möglichen Interessenkonflikte internen Leitlinien der Gesellschaft
widerspricht.
Bereits im Juni wurde durch Recherchen von "Report Mainz" und
"Spiegel" ein Fall von mutmaßlich veruntreuten Forschungsgeldern in
Millionenhöhe an einer Einrichtung der Max-Planck-Gesellschaft in
München bekannt. Hier wurden über Jahre mit öffentlichen Mitteln
Halbleiter produziert. Der Auftrag wurde ohne Ausschreibung an eine
Firma vergeben, welche der Ehefrau des damaligen Laborleiters
gehörte. Einen Teil der Halbleiter durfte die Firma zudem
weiterverkaufen und einen beträchtlichen Teil des Erlöses behalten.
Auch diesen Fall kritisierte der Oberste Bayerische Rechnungshof.
Die Max-Planck-Gesellschaft verfolgt nach eigenen Aussagen
wissenschaftliches Fehlverhalten sehr streng, es gäbe eine interne
Revision sowie ein Ombudssystem. Auch die Rechnungshöfe und
Steuerbehörden prüften regelmäßig, heißt es.
Weitere Informationen unter www.reportmainz.de. Zitate gegen
Quellenangabe "Report Mainz" frei. Pressekontakt: "Report Mainz",
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