(ots) - Die Vertreter einer harten Linie bei der
gesetzlichen Regelung der Sterbehilfeproblematik wollen gesetzlich
"ausschließen, dass ein Dritter Verantwortung für fremdes Leben
übernehmen kann". Der in der Unionsfraktion mit der Koordination
beauftragte CDU-Abgeordnete Michael Brand sagte der "Hannoverschen
Allgemeinen Zeitung" (Montag-Ausgabe): "Wir wollen die Hand zum
Sterben reichen, aber nicht beim Sterben." Die anstehende
Bundestagsabstimmung ohne Fraktionszwang sei ein "Test auf die
Menschlichkeit in unserer modernen Gesellschaft". Eine palliative
Sedierung würde erlaubt, weil sie "keine aktive Lebensverkürzung"
darstelle. Mithilfe des Strafrechts verboten werden soll die
organisierte Beihilfe zur Selbsttötung.
Mit dem Ausbau der Palliativmedizin und der Hospize ließen sich
Leiden lindern als auch den Menschen Ängste nehmen. "Niemand muss bei
uns dem Tod entgegen reisen." Würde in Einzelfällen "Suizid auf
Bestellung rechtlich ermöglicht, dann würde gerade auf Schwache und
auf viele Ältere gewaltiger, im Ergebnis unmenschlicher, Druck
ausgeübt". Brand verwies auf den in Belgien und Holland bereits
erfolgten "Dammbruch". In Belgien sei sogar die Suizidbeihilfe bei
Kindern möglich und als nächstes sei die Selbsttötungsbeihilfe bei
Demenzerkrankung geplant.
Kritik übte Brand an der SPD-Überlegung (Kerstin Griese), wie man
Ärzten in Notlagen ermöglichen könne, auch dann eine Lebensverkürzung
herbeizuführen, "wenn diese medizinisch nicht unvermeidlich ist". Das
liefe auf die Beihilfe zur Selbsttötung hinaus, wenn nicht sogar auf
Töten auf Verlangen. Für ausgeschlossen hält Brand Versuche, die
organisierte Sterbehilfe über das Vereinsrecht oder mit einer
einschränkenden Variante über das Betäubungsmittelrecht zu erreichen.
Es gebe viele frei verkäufliche Medikamente, die in Kombination oder
in der Überdosis zum Tod führten.
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