(ots) - Das Hartz-IV-Recht soll einfacher werden. Diesem
Vorhaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe lag von Anfang an ein Irrtum
zugrunde. Falsches kann man nicht besser machen. Einen Fehler behebt
man, indem man ihn rückgängig macht. Die anstehenden Nachbesserungen
bei Hartz IV machen nichts rückgängig. Hier werden lediglich einige
Instrumente nachjustiert. Hartz IV hat aus dem Rechtsanspruch auf
Grundsicherung, den das Bundessozialhilfegesetz seit 1962
garantierte, ein gegenleistungspflichtiges Almosen gemacht. Nicht das
Existenzminimum ist seitdem Maßstab, sondern die Verfügbarkeit der
Bittsteller, die man unter Androhung oder Anwendung von allerlei
Schikanen in den Niedriglohnsektor treibt. Statt an den Symptomen
herumzudoktern, sollte der Gesetzgeber endlichen einen
Paradigmenwechsel vollziehen. Die Vorschläge des Sozialverbandes
gehen in die richtige Richtung, weil sie einen solchen
Paradigmenwechsel intendieren. Der 2005 erfolgten Zusammenlegung von
Arbeitslosen- und Sozialhilfe setzt der Verband sein
»Arbeitslosengeld Plus« entgegen. Zudem soll die Grundsicherung ihrem
Namen gerecht werden und tatsächlich Existenzminimum sowie Teilhabe
»sichern«. Wer Langzeitarbeitslosigkeit wirklich bekämpfen will, darf
nicht die Arbeitslosen bekämpfen, sondern muss an die Ursachen ran.
Nicht fordern, sondern fördern. Also mehr Qualifikationsmaßnahmen,
Ausbildungsgänge auch für Ältere und Alleinerziehende.
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