(ots) - Der Kieler Innenminister Andreas Breitner (SPD)
sieht keine Chancen für den Vorstoß seines Bremer Partei- und
Amtskollegen Ulrich Mäurer (SPD), Fußballvereinen bei
"Hochsicherheitsspielen" die Kosten für eventuelle Polizeieinsätze
aufzubürden. Seit Jahren, so Breitner auf Anfrage der "Lübecker
Nachrichten" (Mittwochausgabe), beschäftigten sich die Innenminister
mit diesem Thema. Und immer wieder kämen sie zu dem gleichen
Ergebnis: "Es geht verfassungsrechtlich nicht!"
Die Polizei habe den gesetzlichen Auftrag, für Sicherheit in der
Öffentlichkeit zu sorgen. Diese Kernaufgabe könne sie sich nicht
"bezahlen" lassen, zumal diese Aufgabe bereits bezahlt sei, nämlich
durch das Geld aller Steuerzahler, so Breitner. Komme es auf der
Straße nach einem Fußballspiel zu Randale, dann sei es Aufgabe der
Polizei, diese Randale zu beenden und die öffentliche Sicherheit
wieder herzustellen.
Zwar sei, so Breitner, die Situation im Stadion anders. Dort sei
der Veranstalter zuständig und verantwortlich. Er komme seiner
Verantwortung in der Regel durch eigene Ordner nach. Werde er der
Lage nicht Herr, müsse die Polizei einschreiten, erklärt Breitner:
"Aber selbstverständlich gebührenfrei, denn es gört auch zu ihrer
gesetzlichen Aufgabe, für die Wahrung des Rechts und die Sicherheit
auch im privaten Bereich zu sorgen, wenn Rechtsgüter wie etwa die
körperliche Unversehrtheit bedroht sind, und wenn die Polizei
überdies auch noch ausdrücklich um Hilfe gerufen wurde."
Dennoch will Bremen als erstes Bundesland den Fußball für
Polizeieinsätze bei Hochsicherheitsspielen zur Kasse bitten. Die
Deutsche Fußball Liga (DFL) werde voraussichtlich im Dezember nach
dem Heimspiel von Werder Bremen gegen Hannover 96 erstmals eine
Rechnung erhalten, sagte Innensenator Ulrich Mäurer (SPD). Dieses
Vorhaben der rot-grünen Landesregierung soll der Landtag nach der
Sommerpause beschließen. Bremen will dann auch versuchen, dieses
Vorhaben durch die Gerichtsinstanzen durchzusetzen.
Der Kieler Innenminister sieht dafür keine Erfolgschance: "Wenn es
einen rechtlich erfolgreichen Weg gäbe, Gebühren in bestimmten
Situationen vom Veranstalter zu verlangen, man wäre diesen Weg längst
gegangen. Aber alle noch so intensiven und wiederholten Prüfungen
haben diesen Weg nie aufgezeigt", so Breitner
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