(ots) - Vor dem Hintergrund der jüngsten antisemitischen
Hetzparolen fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die
Innenminister und Innensenatoren auf, die Möglichkeiten des
Aufenthaltsrechts zur Ausweisung von islamistischen Hasspredigern und
Hetzern konsequent anzuwenden. Gewerkschaftschef Oliver Malchow sagte
der "Leipziger Volkszeitung" (Mittwoch-Ausgabe): "Die Vorgänge zum
Beispiel in der Al-Nur-Moschee in Berlin geben zu großer Sorge
Anlass." Beim Verfassungsschutz gelte die Moschee als Anlaufpunkt von
Salafisten und salafistischen Predigern, die einen besonders
militanten und reaktionären Islam propagieren. Vor den für Freitag zu
erwartenden Demonstrationen gegen die israelische Außenpolitik am
"Al-Quds-Tag" seien nach Ansicht der GdP vor allem die
Versammlungsbehörden gefordert, mit klaren Auflagen dem
grundgesetzlich verbrieften Versammlungsrecht Geltung zu verschaffen.
"Das Versammlungsrecht darf nicht dazu missbraucht werden,
Pogromstimmungen zu entfachen. Meine Kolleginnen und Kollegen werden
die Auflagen der Versammlungsbehörde unmissverständlich durchsetzen",
sagte Malchow. "Judenfeindliche Parolen, aber auch Gewalttätigkeiten
aus zahlreichen Palästinenserdemonstrationen heraus und
Anschlagsversuche auf jüdische Einrichtungen haben eine rechtliche
und moralische Grenze überschritten. Das dürfen wir so nicht
durchgehen lassen", erklärte Malchow. Mit Sorge beobachten man auch
das Agieren von ideologischen Hasspredigern in einzelnen Moscheen.
"Hetzaufrufe zu Hass und Gewalt und Angriffe auf unsere jüdischen
Mitbürger dürfen nicht geduldet werden", erklärte Malchow.
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