(ots) - Heute hat der Europäische Gerichtshof in einem
Vorabentscheidungsverfahren die deutschen Sprachanforderungen für
einen Familiennachzug als europarechtswidrigen Verstoß gegen die
Niederlassungsfreiheit angesehen. Dazu erklärt der innen- und
rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Michael Frieser:
"Die Entscheidung ist ein deutlicher Rückschritt in der
Integrationspolitik. Sie verkennt die hohe Bedeutung der Sprache für
eine erfolgreiche Integration. Sprache ist und bleibt der Schlüssel
für Teilhabe und einen sozialen Aufstieg in unserer Gesellschaft.
Deutsch als gemeinsame Sprache baut Brücken und vermittelt ein
wichtiges Identitäts- und Gemeinschaftsgefühl. Daher ist es gerade
auch beim Familiennachzug so wichtig, dass bereits im Drittstaat
erste Grundkenntnisse deutscher Sprache erlernt werden. Dies wird im
Übrigen auch von der überwiegenden Mehrheit der Teilnehmer der
Sprachkurse anerkannt.
Wir werden daher die Entscheidung des EuGH nun sorgfältig prüfen
und über mögliche Änderungen an den bisherigen gesetzlichen
Anforderungen für den Familiennachzug beraten. Klar ist aber auch,
dass ein schnelles Erlernen der deutschen Sprache auch zukünftig
Grundpfeiler unserer Integrationspolitik sein wird."
Hintergrund:
In seiner Entscheidung zum Vorabentscheidungsverfahren "Dogan" hat
der Europäische Gerichtshof in der bisherigen Anforderung -
Grundkenntnisse der deutschen Sprache vor einem Familiennachzug nach
Deutschland nachzuweisen - einen Verstoß gegen die sogenannte
Stillhalteklausel des Assoziierungsabkommens der Europäischen Union
mit der Türkei aus dem Jahr 1970 gesehen. Diese seien auch durch das
mögliche Verhindern von Zwangsverheiratungen und einer schnelleren
und besseren Integration der Betroffenen in Deutschland nicht
gerechtfertigt.
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