(ots) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
(EGMR) in Straßburg hat mit seinem heutigen Urteil vom 10. Juli 2014
die Pressefreiheit in Deutschland entscheidend gestärkt.
In dem Urteil stellt der EGMR fest, dass die deutsche Justiz zu
Unrecht die Berichterstattung von BILD über das Gazprom-Engagement
Gerhard Schröders verboten hat. Deutsche Richter haben demnach das
Grundrecht der Axel Springer SE auf freie Meinungsäußerung aus
Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt.
Der EGMR betont in seinem Urteil, dass ein solches
Berichterstattungsverbot "abschreckende Wirkung" auf die Ausübung
journalistischer Meinungsäußerungsfreiheit haben könne. Der EGMR
erinnert ferner daran, dass Artikel 10 EMRK "kaum Platz für
Einschränkungen der Äußerungsfreiheit" lasse, wenn es um den
politischen Diskurs oder Fragen von generellem Interesse gehe.
Der Verlag Axel Springer hat damit nach neun Jahren ein
Grundsatzurteil für die Freiheit der Berichterstattung erstritten,
das die deutschen Gerichte bei zukünftigen Entscheidungen
berücksichtigen müssen.
Der Fall: BILD hatte am 12. Dezember 2005 einen Artikel unter dem
Titel "Schröder soll sein Russen-Gehalt offenlegen" veröffentlicht.
Es war ein Beitrag zur politischen Debatte über das berufliche
Engagement von Gerhard Schröder für Gazprom, kurz nach seiner Abwahl
als Bundeskanzler. In dem Artikel wurde der damalige
FDP-Fraktionsvize Carl-Ludwig Thiele wie folgt zitiert: "(...)
'Wollte Schröder sein Amt loswerden, weil ihm lukrative Jobs zugesagt
waren? Hatte er persönliche Motive, als er in politisch
aussichtsloser Lage Neuwahlen herbeiführte?' Der Neuwahl-Coup müsse
'heute in einem neuen Licht gesehen werden.'" Das Landgericht Hamburg
und später auch das Hanseatische Oberlandesgericht untersagten BILD,
die Fragen des Bundestagsabgeordneten weiter zu verbreiten.
Rechtsmittel der Axel Springer SE beim Bundesgerichtshof und beim
Bundesverfassungsgericht blieben erfolglos.
Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht Axel Springer: "Die
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte war
überfällig. In einer demokratischen Gesellschaft müssen Journalisten
das Verhalten von Politikern kritisch hinterfragen können. Dennoch
greifen deutsche Gerichte immer wieder rechtswidrig in die
Berichterstattungsfreiheit ein. Wir freuen uns, dass Straßburg die
deutsche Justiz nun an ihre Pflicht erinnert, nicht nur
Persönlichkeitsrechte, sondern auch die Pressefreiheit zu schützen."
Pressekontakt:
Tobias Fröhlich
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tobias.froehlich(at)axelspringer.de