(ots) - EEG-Reform: Monopolkommission für zügige
Einführung des Ausschreibungsmodells
Wissenschaftler legen diesen Mittwoch Hauptgutachten vor - Kritik
an zahlreichen Regelungen der Reform
Osnabrück. Die Monopolkommission stellt der Bundesregierung für
die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ein durchwachsenes
Zeugnis aus. In ihrem neuen Hauptgutachten würdigen die
Wissenschaftler die Reform als "Schritt in die richtige Richtung",
merken aber an, sie gehe nicht weit genug. In ihrer Untersuchung, aus
der die "Neue Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch) vorab zitiert,
kritisiert die Kommission, dass beim Ausbau der Erneuerbaren Energien
statt eines Quotenmodells nur ein Ausschreibungsmodell vorgesehen
sei. Die Quotenlösung hätte einen Wettbewerb um die effizientesten
erneuerbaren Energieformen am besten gewährleistet. "Dennoch ist ein
Ausschreibungsmodell den bisher gültigen festen Einspeisetarifen
vorzuziehen", sagte der Generalsekretär der Monopolkommission, Klaus
Holthoff-Frank, der Zeitung. Es ermögliche zumindest, dass
Unternehmen um Ausbaukontingente konkurrierten.
Die Monopolkommission spart in ihrem Gutachten, das an diesem
Mittwoch öffentlich vorgestellt wird, jedoch auch nicht mit Kritik.
So fordert das vom Bundespräsidenten berufene Beratergremium der
Bundesregierung die zügige Umstellung auf einen "marktnäheren
Fördermechanismus des Ausschreibungsmodells". Eine bezahlbare
Energiewende brauche Wettbewerb um die günstigsten und effizientesten
grünen Technologien. Die Wissenschaftler bemängeln außerdem die
geplante Deckelung des Zubaus von Onshore-Windkraftanlagen als einem
"kostengünstigen Energieträger". Diese Beschränkung sei ebenso
kritisch zu sehen wie die geplante Begrenzung der
Direktvermarktungspflicht auf große Anlagen, heißt es in dem
Hauptgutachten, das die Kommission alle zwei Jahre erstellt.
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