(ots) - Der Bundesgerichtshof (hat) die anonyme
Nörgelpraxis jetzt bestätigt - mit einem Argument, das sticht: Wenn
die Gesetzeslage eben ist, wie sie ist, und Zivilklagen, sagen wir
wegen Rufschädigung, dort nicht für gewichtig genug befunden werden,
um das Recht auf Anonymität aufzuheben, darf ein oberstes Gericht
nicht einfach das Gegenteil beschließen. Aktiv werden dürfte der
Gesetzgeber. Allerdings wäre auch der gut beraten, die Finger von
einer Verschärfung des sogenannten Telemediengesetzes zu lassen.
Werden Persönlichkeitsrechte gravierend verletzt, steht das
Strafrecht bereit. Mit dessen Hilfe lässt sich schon heute die
Anonymität im Internet knacken. Unterhalb dieser Schwelle gilt es,
Stänkereien zu ertragen - und auf die Wiederkehr guter Sitten auch im
Netz zu hoffen. http://mehr.bz/khsts149
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