(ots) - Ein höchst emotionales Thema erfährt durch die
Warteschleife im Bundespräsidialamt weitere Aufladung: Dass Joachim
Gauck das umstrittene Gesetz zur Diätenerhöhung für
Bundestagsabgeordnete noch nicht unterzeichnet hat, potenziert die
öffentliche Kritik an der Entscheidung der Volksvertreter. Und es
legt Zeugnis ab über das vom Bundespräsidenten gelebte und gepflegte
Querdenken, das auch in der aktuellen Gauck-Behörde offensichtlich
Usus ist.
Derart eindimensional darf die Betrachtung allerdings nicht
ausfallen. Die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes ist eine ernste
Frage, die mit sechswöchigem Vorlauf nicht im Handstreich zu
beantworten ist. Das Staatsoberhaupt und sein Amt prüfen die
handwerkliche Ausfertigung des Werkes, nicht das Unverständnis der
Bevölkerung. Unabhängig davon, ob eine abschließende Beurteilung
vielleicht erst vom Bundesverfassungsgericht angefertigt werden kann,
ist ebenfalls nicht ohne Brisanz, dass sich Juristen ausgerechnet an
der Automatisierung künftiger Anpassungen reiben. Anstatt der
Öffentlichkeit stets Zeugnis ablegen zu müssen über den nächsten
Schluck aus der Diätenflasche, ist ab 2016 das stille Andocken an die
Entwicklung der Bruttolöhne vorgesehen.
Wohltaten in eigener Sache gehören allerdings auf die Bühne des
Bundestages und nicht auf den Schleichweg. Das allein unterstreicht
die Souveränität der Volksvertreter, die ebenso souverän die
neuerliche Diskussion ertragen sollten. Schließlich wird eine
intensive Prüfung des Präsidialamtes ja nicht die Überzeugung der
Abgeordneten erschüttern, richtig gehandelt zu haben. Das Streben
nach Perfektion im Gesetzestext ist hilfreich, nicht hinderlich.
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