(ots) - Was unterscheidet die Abgeordneten-Diäten vom
Mindestlohn? Der Mindestlohn soll nach dem Willen von Union und
SPD nämlich von einer Kommission angepasst werden. Dabei sind neben
der Lohnentwicklung die Konjunktur und die Lage am Arbeitsmarkt zu
berücksichtigen. Eine Kopplung an die Tarife lehnt Schwarz-Rot
entschieden ab. Für sich selbst aber haben die Parlamentarier am
Jahresanfang genau diesen Automatismus beschlossen. Das erspart
ihnen unangenehme Debatten. Im Sinne der Verfassungsväter ist das
aber kaum, denn de facto wird die Diät damit der öffentlichen
Kontrolle entzogen. Schlimmer noch: Weil Arbeitnehmer von ihrem
Bruttolohn (tendenziell steigende) Sozialabgaben zahlen müssen,
Abgeordnete aber nicht, lässt das Gesetz langfristig die
Politiker-Bezüge netto sogar stärker als die von Normalsterblichen
steigen. Der Bundespräsident tut gut daran, diese trickreiche
Regelung genau zu untersuchen. Am besten wäre es, er stoppt das
Gesetz ganz.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200