(ots) - In der Großen Koalition gibt es Streit um die
geplante Mietpreisbremse und um die bisher fehlende Gesamtstrategie
für mehr bezahlbares Wohnen. Unions-Fraktionsvize Jan-Marco Luczak,
zuständiger Berichterstatter, hat SPD-Bundesjustizminister Heiko Maas
aufgefordert, den vorliegenden Gesetzentwurf zu korrigieren, weil er
gegen die Verabredungen im Koalitionsvertrag verstoße. Zugleich
verlangt Luczak von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU),
dass auch der Bund seiner Verantwortung für bezahlbares Wohnen
nachkomme. In einem Brief an Schäuble, der der "Leipziger
Volkszeitung" (Montag-Ausgabe) vorliegt, kritisiert der
Unionspolitiker die Hochpreispolitik des Bundes beim Verkauf seiner
Immobilien zum Zweck des Wohnungsneubaus. "Es ist wichtig, dass die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ihre Wohnungen nicht
ausschließlich zu Höchstpreisen verkauft", fordert Luczak. "Wir
brauchen eine Gesamtstrategie von Bund, Ländern und Kommunen gegen
die Wohnungsknappheit und steigende Mieten in Ballungsgebieten." Die
auf Wunsch der SPD und von Bundeskanzlerin Angela Merkel verabredete
Mietpreisbremse könne "kurzfristig" dämpfend auf
Mietpreissteigerungen in bestimmten Ballungszentren und großen
Städten wirken. Aber Ursache für die steigenden Mietpreise sei, dass
es auf dem Markt nicht genug Wohnungen gebe. "Daher darf die
Mietpreisbremse auf keinen Fall eine Investitionsbremse werden",
warnte der Unionsexperte. Die Mietpreisbremse müsse zielgenau,
örtlich begrenzt und zeitlich befristet sein. "Der aktuelle Entwurf
setzt freilich den Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD nicht um.
Daher muss Bundesjustizminister Heiko Maas den Gesetzentwurf zur
Mietpreisbremse nachbessern". Obwohl im Koalitionsvertrag vereinbart,
fehlt die zeitliche Begrenzung der Mietpreisbremse auf maximal fünf
Jahre im aktuellen Entwurf. Der Referentenentwurf von Maas "schafft
so eine unbefristete Ermächtigungsgrundlage für die Länder", warnt
Luczak. "Kettenmietpreisbremsen darf es aber nicht geben." Obwohl im
Koalitionsvertrag vereinbart, sei auch der Nachweis einer
tatsächlichen Wohnungsnot mit empirischen Daten laut Entwurf nicht
vorgesehen. "Die Mietpreisbremse ist ein schwerer Eingriff in die
Rechte des Eigentümers. Dieser muss anhand von objektiven und
nachprüfbaren Kriterien verfassungsrechtlich sauber begründe werden."
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