(ots) - Hartz IV ist sicher ein hartes Brot. Auch für
Juristen. Allein am Berliner Sozialgericht, dem größten seiner Art in
Deutschland, wird rein statistisch betrachtet alle zwölf Minuten eine
neue Klage eingereicht. Und den Löwenanteil davon machen
Streitigkeiten rund um die so genannte Grundsicherung aus. Bundesweit
haben die Kläger hier allerdings keine schlechten Karten, den
Gerichtssaal als Sieger zu verlassen. Nach den aktuellen Zahlen der
Bundesregierung bekamen sie im Vorjahr in mehr als 42 Prozent aller
Fälle Recht. Das mag im ersten Moment überraschend klingen.
Schließlich stehen die Hartz-Regelungen schon seit rund zehn Jahren
im Gesetzbuch. Und noch immer scheiden sich die Geister an seinen
Auslegungsmöglichkeiten. Wären die Paragrafen weniger kompliziert
gehalten, wäre allerdings auch dem Einzelfall weniger Recht getan.
Schließlich geht es immer um Menschen in individuellen und
vergleichsweise schwierigen Lebenssituationen. Die Linkspartei wird
nicht müde, eine Streichung aller Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger
zu fordern. Damit ließe sich die Zahl der Klagen sicher enorm
reduzieren. Aber das kann nicht das Ziel des Rechtsstaates sein. Die
Grundsicherung ist eine steuerfinanzierte Leistung. Der Maßstab für
die Gewährung dieser Leistung ist die individuelle Bedürftigkeit. Wer
arbeitsfähig ist, aber wiederholt Termine beim Jobcenter versäumt,
Qualifizierungsmaßnahmen schwänzt oder eine zumutbare Arbeit ablehnt,
darf deshalb nicht mit der Nachsicht der Gesellschaft rechnen.
Sanktionen können juristisch anfechtbar sein. Deshalb muss man sie
aber nicht abschaffen.
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