(ots) - Köln. Die Grünen in Nordrhein-Westfalen fordern die
Abschaffung der Kirchenaustrittsgebühr. "Der Staat muss sich
religionspolitisch neutral verhalten und darf die Religionsfreiheit
nicht beeinflussen", sagte Grünen-Landeschef Sven Lehmann dem "Kölner
Stadt-Anzeiger" (Montag-Ausgabe) zur Begründung eines entsprechenden
Beschlusses auf dem Landesparteitag in Siegburg. Wie beim Eintritt in
die Glaubensgemeinschaft oder bei der Erhebung der Kirchensteuer
sollten die Kirchen selbst die Kosten erstatten, die dem Staat für
seine Dienstleistung entstehen. Die Austrittsgebühr in Höhe von 30
Euro ist in NRW seit 2006 fällig, als die CDU/FDP-Regierung unter
Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) sie verpflichtend machte.
"Die Kirchenaustrittsgebühr wurde von Schwarz-Gelb als offen
politische Maßnahme eingeführt, um Menschen vom Austritt aus Kirchen
abzuhalten", kritisierte Lehmann. Zudem weisen die Grünen darauf hin,
dass im Gegenzug der Beitritt zu einer Kirche weiterhin mit keiner
Gebühr belegt sei, obwohl die staatliche Verwaltung auch in diesem
Fall aktiv werde. Die Partei kritisiert andererseits auch, dass der
Staat, dem das Geld zugute kommt, derzeit mehr Einnahmen erzielt, als
es dem tatsächlichen Verwaltungsauswand entspricht. Das
Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2008 sowohl den staatlichen
Verwaltungsakt beim Kirchenaustritt als auch die Erhebung der Gebühr
von 30 Euro in NRW für verfassungsgemäß erklärt, weil dieses
Verfahren für die staatliche Mitwirkung bei der Erhebung der
Kirchensteuer erforderlich sei. Die Karlsruher Richter sahen auch
nicht die Gefahr, dass die Gebühr letztlich vom Kirchenaustritt
abhalte, da das Land Nordrhein-Westfalen im Fall der Bedürftigkeit
des Antragstellers von der Erhebung der Gebühr absehe. Außerdem seien
30 Euro für 15 Minuten Arbeit durchaus gerechtfertigt. Die Höhe der
Austrittsgebühr in den Bundesländern schwankt zwischen fünf Euro in
Bremen und bis zu 60 Euro in Baden-Württemberg.
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