(ots) - So wie Neonazis trotz allem Bürger sind - die
übrigens alle Rechte eifrig in Anspruch nehmen, die ihnen eben der
Staat garantiert, den sie doch in seinem Kern am liebsten abschaffen
würden -, ist auch der Präsident zunächst einmal Bürger dieser
Republik. Als solcher darf er seine Meinung sagen, wie es ihm passt,
solange er damit nicht gegen die Gesetze verstößt. Von einer Pflicht
zur Neutralität ist im Grundgesetz nicht die Rede. Gäbe es sie,
verkäme ein Staatsoberhaupt zum politischen Eunuchen. Das war
ausdrücklich nicht die Absicht der Verfassungsväter... Mit seinem
Urteil hat das Verfassungsgericht den politischen Freiraum des
Bundespräsidenten bekräftigt und gestärkt. Gauck wird ihn zu nutzen
wissen. http://mehr.bz/khsts132
Pressekontakt:
Badische Zeitung
Schlussredaktion Badische Zeitung
Telefon: 0761/496-0
redaktion(at)badische-zeitung.de