(ots) - Hätten DDR-Richter den Pastor Joachim Gauck vor 25
Jahren für den Satz "Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen
und den Spinnern ihre Grenzen aufweisen" gemaßregelt, niemand hätte
sich wundern dürfen. Denn die DDR-Justiz war gehorsamer Teil der
DDR-Unrechtsregentschaft. Dass der Bundespräsident Gauck heute wegen
dieses Satzes Gegenstand einer Beurteilung durch das
Bundesverfassungsgericht wurde, beweist, dass sich die Gerichte des
vereinten Deutschland auch absurden Ansinnen nicht verschließen und
Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben wollen - auch gegenüber einem
harten Kern von Funktionären der rechtsextremen NPD, die geklagt
hatte. Proteste gegen Asylbewerberheime waren von NPD-Anhängern
veranstaltet worden; unter denen sind sicher Irregeleitete, ganz
gewiss aber auch andere, die man unter Inanspruchnahme des Artikels 5
Grundgesetz - Meinungsfreiheit - als braunes Gesindel zu bezeichnet
hat. In einer solchen Situation hat ein Bundespräsident nicht nur das
Recht, sondern die Pflicht, Klartext zu reden. Und mit dem Begriff
"Spinner" war Gauck noch äußerst zurückhaltend. Nach einhelligem
Verfassungsverständnis steht der Bundespräsident über den Parteien -
was nicht bedeutet, dass er bis zur Selbstverleugnung "neutral" im
falsch verstandenen Sinne ist. Er muss integrieren und moderieren.
Dass er dabei eine "weitreichende Redefreiheit" hat, wie das Gericht
formuliert, ist eine pure Selbstverständlichkeit. Die Bekämpfung von
Extremismus ist Verpflichtung für alle Demokraten. Vor sechs Monaten
reichte der Bundesrat beim Karlsruher Verfassungsgericht einen
neuerlichen NPD-Verbotsantrag ein, der Erste war 2003 gescheitert.
Ein Erfolg dieses Antrags wäre gut für die Republik.
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