(ots) - Die von der Bundesregierung am 4. Juni beschlossene
Einführung des ElterngeldPlus wird grundsätzlich vom Kolpingwerk
Deutschland begrüßt. "Das ElterngeldPlus gibt den Eltern weitere
Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten beim Bezug von Elterngeld. Es
führt zu mehr Gerechtigkeit bei der Bezugshöhe von Elterngeld",
erklärte der Bundesvorsitzende des Kolpingwerkes Deutschland, Thomas
Dörflinger. Nachteile des geltenden Elterngeldrechts für Eltern, die
in Teilzeit tätig sind, würden abgebaut. Aus einem Elterngeldmonat
würden künftig zwei ElterngeldPlus-Monate.
Im Detail gibt es aber auch Kritik. "Unnötig eng erscheint die
Vorgabe, dass der Partnerschaftsbonus nur gewährt werden soll, wenn
beide Elternteile zwischen 25 bis 30 Stunden erwerbstätig sind", so
Thomas Dörflinger. "Ein Korridor von 20 bis 30 Stunden erscheint
sinnvoll und praktisch gut handhabbar, weil ein halber Stellenumfang
das häufigste Modell von Teilzeitarbeit darstellt." Aus zwei Gründen
erscheine eine solche Erweiterung sinnvoll: Ein breiterer Korridor
lasse Eltern und Arbeitgebern mehr Gestaltungsspielräume. Er würde
die Inanspruchnahme der Regelung erleichtern, ohne ihren Zweck,
Partnerschaftlichkeit zu fördern, zu gefährden. Ein breiterer
Korridor gebe den Eltern mehr Möglichkeiten, Zeit mit ihren Kindern
zu verbringen und, sofern gewünscht, häusliche Betreuung zu
organisieren.
Die ebenso geplante Flexibilisierung bei der Elternzeit durch die
Bundesregierung wird begrüßt. Wie bisher können Eltern bis zum
dritten Geburtstag eines Kindes Elternzeit nehmen. Künftig können 24
Monate statt bisher 12 Monate zwischen dem dritten und dem achten
Geburtstag des Kindes genommen werden, wenn es Phasen gibt, die eine
intensive Betreuung durch die Eltern erforderlich machen. "Die
Übertragung der Elternzeit auf einen späteren Zeitpunkt ist nicht
mehr von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig", stellt Thomas
Dörflinger erfreut fest.
Bei aller Würdigung der Verbesserungen innerhalb des
Elterngeldgesetzes bekräftigt das Kolpingwerk Deutschland seine
Forderung, im Sinne der Wahlfreiheit neu über ein Entgelt für
Familienarbeit im Sinne des vorherigen Bundeserziehungsgeldgesetzes
nachzudenken. Bei dem momentanen Elterngeld handelt es sich um eine
Lohnersatzleistung. Nach Ansicht des Kolpingwerkes Deutschland müsste
aber die Anerkennung der Betreuungs- und Erziehungsleistung der
Eltern im Mittelpunkt stehen. "Ein erster Schritt wäre eine
einheitliche Anschlussleistung an das Elterngeld für das zweite und
dritte Lebensjahr in Höhe des jetzigen Sockelbetrages von 300 Euro",
so der Kolping-Bundesvorsitzende.
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