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Pflegereform Teil 1 im Kabinett beschlossen / bpa: Kern der Reform wird begrüßt; der ambulante Einstieg in die Billigpflege hingegen deutlich kritisiert

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(ots) - Im Rahmen einer Pressekonferenz hat
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe heute den Kabinettsbeschluss
zum ersten Schritt der Pflegeversicherungsreform vorgestellt. Der
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
beurteilt die Pflegereform im Kern als positiv und sieht diesen als
wichtigen Schritt in die richtige Richtung an. Hinsichtlich des
Korrekturbedarfes baut der bpa auf einen offenen und konstruktiven
Dialog mit den verantwortlichen Politikern. "Bemerkenswert ist, dass
es zum ersten Mal in der Geschichte der Pflegeversicherung zu einer
nennenswerten Dynamisierung der Leistungsbeträge kommen soll, und
zwar um vier Prozent. Inflation und Teuerungen seit Entstehen der
Pflegeversicherung sind damit allerdings nur teilweise aufgefangen.
Trotzdem werden Pflegebedürftige und Pflegende von diesen fast 900
Millionen Euro unmittelbar profitieren", kommentiert bpa-Präsident
Bernd Meurer.

Korrekturbedarf besteht insbesondere bei der geplanten
Möglichkeit, die Hälfte der ambulanten Sachleistungsbeträge
auszugeben für Leistungen von Dienstleistern, die weder durch die
Pflegekassen zugelassen werden noch eine Vereinbarung über Preise
oder Leistungen mit den Kostenträgern abgeschlossen haben oder
irgendeiner Überwachung - wie Qualitätsanforderungen oder
Qualitätskontrollen - unterliegen. Bisher durften Sachleistungen nur
für zugelassene und qualitätsgesicherte Pflegedienste oder
teilstationäre Leistungen ausgegeben werden, und Geldleistungen
wurden für die Pflege der Familie durch die Pflegeversicherung
gezahlt. Nunmehr dürfen Dienstleister ohne Auflagen und
qualifiziertes Personal tätig werden, für die nicht einmal der
Pflegemindestlohn gilt. Die Pflegedienste hingegen sollen weiterhin
die erheblichen Auflagen erfüllen und die daraus resultierenden
Kosten abrechnen. "Wir sehen in dieser Regelung den Einstieg in die




,Billigpflege' durch neue, weder bekannte noch zugelassene oder an
Qualitäts- oder Personalanforderungen gebundene Leistungsanbieter.
Diese Regelung gefährdet nicht nur das flächendeckende
Versorgungssystem und die qualitätsgesicherte Pflege der Menschen.
Sie wird zudem das Finanzierungssystem der Pflegeversicherung
sprengen", kritisiert Meurer.

Richtig ist es, so Meurer, dass alle Versorgungsformen vom
Pflegedienst über ambulante Wohnformen und stationäre Pflegeangebote
bis zur Kurz-, Tages- oder Nachtpflege gleichermaßen berücksichtigt
werden. So sollen beispielsweise zukünftig deutlich mehr
Betreuungsleistungen für alle Pflegebedürftigen ermöglicht werden. In
Pflegeheimen oder teilstationären Einrichtungen soll hierzu erheblich
mehr Personal zur Verfügung gestellt werden. "Zukünftig wird es mehr
Zeit für die Pflege geben. Davon profitieren die Pflegebedürftigen,
ihre Angehörigen und ebenso die Pflegekräfte gleichermaßen",
resümiert der bpa-Präsident.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)
bildet mit mehr als 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte
Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in
Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären
Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in
privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa
tragen die Verantwortung für rund 245.000 Arbeitsplätze und circa
18.900 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 19,4
Milliarden Euro.



Pressekontakt:
Herbert Mauel, Bernd Tews, Geschäftsführer, Tel.: 030-30878860


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Datum: 28.05.2014 - 12:28 Uhr
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