(ots) - Gabriele Lösekrug-Möller, Parlamentarische
Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, hat am
Donnerstagabend beim Verbandstag des Deutschen Blinden- und
Sehbehindertenverbandes (DBSV) ein Merkzeichen "Tbl" im
Schwerbehindertenausweis in Aussicht gestellt, mit dem taubblinde
Menschen ihren besonderen Bedarf an Unterstützung belegen können.
"Ich bin zuversichtlich, dass wir bei der Einführung des Merkzeichens
für taubblinde Menschen jetzt vorankommen werden. Das haben auch die
Gespräche mit den Ländern gezeigt, die wir Ende April wieder
aufgenommen haben", sagte Lösekrug-Möller in Berlin. "Wenn eine
Einführung im kommenden Jahr gelänge, würde mich das sehr freuen."
Bund und Länder hätten sich auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt.
DBSV-Präsidentin Renate Reymann begrüßte die Ankündigung: "In
Deutschland gibt es 2.500 bis 6.000 taubblinde Menschen, die nicht
angemessen mit Hilfsmitteln und Assistenzleistungen versorgt werden.
Seit 2007 fordern wir ein spezielles Merkzeichen für diese Gruppe,
seit 2012 besteht grundsätzliche Einigkeit zwischen dem Bund und den
Ländern, dass es kommen soll. Deshalb freut es uns sehr, dass nun
endlich Fahrt in die Umsetzung gekommen ist."
Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis dienen dem Nachweis, dass
man das Recht auf bestimmte Nachteilsausgleiche oder Sozialleistungen
hat. Bei öffentlichen Stellen, Unternehmen und Ärzten ist
Taubblindheit so gut wie unbekannt. Mit einem Merkzeichen könnten die
Betroffenen belegen, dass sie spezielle Hilfsmittel, Assistenz sowie
Dolmetsch- und Rehabilitations-Angebote brauchen.
Stichwort Taubblindheit: Wenn Taubblindheit in der deutschen
Gesetzgebung vorkommt, wird sie definiert als die Summe von Blindheit
und Gehörlosigkeit - aber das wird dieser Behinderung nicht gerecht.
Wer nicht hören kann, ist extrem auf den Sehsinn angewiesen, als
Blinder nutzt man sein Gehör sehr intensiv. Taubblinde Menschen
müssen auf beide Hauptsinne verzichten, können also viel weniger
ausgleichen als jemand mit "nur" einer Behinderung. Ohne Assistenz
ist beispielsweise die Ausübung des Wahlrechts nicht möglich, aber
auch der tägliche Einkauf oder ein Arztbesuch werden zu unlösbaren
Problemen. Weitere Informationen unter www.taubblind.dbsv.org
Stichwort DBSV-Verbandstag: Der Deutsche Blinden- und
Sehbehindertenverband (DBSV) gehört zu den größten
Selbsthilfeorganisationen behinderter Menschen in Deutschland. Der
Verbandstag (21.-24. Mai 2014) ist das höchste Organ des DBSV, tritt
alle vier Jahre zusammen und legt die Leitlinien für die Arbeit der
nächsten Jahre fest. Zu den Aufgaben des Gremiums gehört auch, ein
neues Präsidium zu wählen.
Pressekontakt:
Volker Lenk, Pressesprecher
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV)
23./24. Mai 2014 nur per E-Mail: v.lenk(at)dbsv.org
Tel. ab 26. Mai 2014: 030 / 28 53 87-140