(ots) - Wie an anderer Stelle dieser Zeitung dieser Tage zu
erfahren war, ist eine Sitzblockade zwar etwas anderes als eine
Schreibblockade, zu semantischen Begegnungen kann es jedoch schon mal
kommen. Nunmehr scheint es so, als gäbe es darüber hinaus
regierungsamtliche Verknüpfungsversuche. Teilnehmer an Sitzblockaden
gegen Nazis werden weiterhin als linke politische Straftäter geführt,
und die im Mai bereits angekündigte Überarbeitung des
»Themenfeldkatalogs«, der für diese absurde Bewertung verantwortlich
ist, unterliegt vorerst einer Schreibblockade. Vielleicht ist es
keine Blockade, vielleicht war es nie vorgesehen, die Blockierer von
Naziaufmärschen in ein anderes, gerechteres Licht zu rücken.
Stattdessen teilt das Bundesinnenministerium mit, die Kriterien für
die Bewertung rechtsextremistisch motivierter Straftaten würden
überarbeitet. Sie zu ändern, hier strengere, genauere Maßstäbe
anzulegen, tut not. Die bisherigen Maßstäbe hatten bekanntlich dafür
gesorgt, dass Nazis ihre Morde begehen konnten, ohne dass sie
überhaupt in Verdacht gerieten. Die Kriterien sorgen noch immer
dafür, dass Gewalttaten junger Neonazis milde als Randale von
Betrunkenen abgetan werden. Klare Kante gegen Nazis, aber wer sich
Nazis entgegenstellt, bleibt mit einem Linksextremismusverdacht
belegt? Herbeigeführt wird damit eine regierungsamtliche Blockade
solchen Widerstands, und man muss den Verdacht gewinnen, seine
potenzielle Lähmung sei das Ziel. Wie ernst kann man dann das
Behördenbekenntnis gegen rechte Straftäter nehmen?
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