(ots) - Die Bundesregierung hält das Betreuungsgeld für
verfassungskonform. Der Bund habe das Gesetz erlassen dürfen,
Grundrechte seien nicht verletzt, heißt es in einer 84-seitigen
Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht, die dem "Kölner
Stadt-Anzeiger" vorliegt.
Die Stellungnahme ist pikant, weil das Betreuungsgeld vor Bildung
der großen Koalition ein großer Streitpunkt zwischen CDU/CSU und SPD
gewesen war. Vor allem die CSU hatte diese Sozialleistung für
traditionelle Familien durchgesetzt, als Ausgleich für die staatliche
Förderung für den Ausbau der Kitas. Dagegen hatte die SPD in ihrem
Wahlprogramm die Abschaffung der so genannten "Herdprämie" gefordert.
Seit August 2013 erhalten Eltern für Kinder, die keine öffentliche
Kita besuchen, monatlich 100 Euro. Ab August 2014 wird die Leistung
auf 150 Euro pro Monat erhöht. Hiergegen klagte im Februar 2013 das
SPD-regierte Bundesland Hamburg. Das Land kritisiert vor allem, dass
der Bund für das Gesetz gar nicht zuständig gewesen wäre.
Das wies die Bundesregierung nun zurück. Das Betreuungsgeld sei
eine Maßnahme der "öffentlichen Fürsorge" und dafür sei der Bund
grundsätzlich zuständig. Familien mit kleinen Kindern seien generell
"hilfs- und unterstützungsbedürfig", zitiert der "Kölner
Stadt-Anzeiger" (Samstagsausgabe) aus dem Bericht. Ein Bundesgesetz
sei auch zur Wahrung einheitlicher Lebensbedingungen "erforderlich".
Auch nach Ansicht der groß-koalitionären Bundesregierung werden
beim Betreuungsgeld Eltern, die ihr Kind zu Hause betreuen, nicht
bevorzugt. Während diese maximal 150 Euro monatlich erhielten, wende
der Staat umgerechnet 888 Euro pro Monat für ein Kind in einer
Betreuungseinrichtung auf.
Die Stellungnahme der Bundesregierung hat federführend die
SPD-Familienministerin Manuela Schwesig betreut. In der Stellungnahme
heißt es ausdrücklich, dass hier "keine politischen Aussagen zum
Betreuungsgeld getroffen werden", es gehe nur um
verfassungsrechtliche Fragen.
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