(ots) - Darf ein Kind mit Down-Syndrom aufs
Gymnasium? Der Fall eines Jungen im baden-württembergischen Walldorf
hat bundesweit den ohnehin schon heftig geführten Streit um die
schulische Inklusion weiter angefacht. Henri Ehrhardt will mit seinen
Freunden nach der Grundschule aufs Gymnasium wechseln. Das jedoch
lehnt das Gymnasium ab, und nun hat auch die benachbarte Realschule
dem behinderten Jungen eine Absage erteilt. "Das kann doch nicht
sein", sagt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und
Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages. "Dem Wunsch von Henri und
seinen Eltern muss entsprochen werden. Niemand darf sich einfach
wegducken. Alle müssen mit anpacken, damit Inklusion in unserem Land
Wirklichkeit werden kann." Von Baden-Württembergs Kultusminister
Andreas Stoch fordert die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende, geistig
behinderten Schülern und damit auch Henri den Besuch des Gymnasiums
oder anderer Regelschulen als Modellversuch zu ermöglichen.
Dr. Theo Klauß, Bundesvorstandsmitglied der Lebenshilfe und
Professor an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg, weist darauf
hin, dass Menschen mit geistiger Behinderung voraussichtlich an
keiner Regelschule den üblichen Abschluss erreichen: "Henri zum
Beispiel wird dies auch kaum auf der Real- oder Hauptschule
schaffen." Daher sollte Inklusion nicht auf einen bestimmten Schultyp
beschränkt sein. Und Henri, so Professor Klauß weiter, wäre nicht das
erste Kind mit Down-Syndrom, das in Deutschland ein Gymnasium besucht
- ohne Aussicht auf Abitur, aber ganz im Sinne erfolgreicher
Inklusion.
Der Lebenshilfe ist wichtig, dass die Rahmenbedingungen
bedarfsgerecht ausgestaltet sind. "Hierbei können Modellversuche eine
gute Möglichkeit sein, Bedingungen und Konzepte gemeinsamen
Unterrichts zu entwickeln, die auch den einzelnen Schulen, ihren
Traditionen und Leitbildern entsprechen", erklärt die
Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt. Die polarisierende
Diskussion um Henri, die gegenseitigen Schuldzuweisungen und
Stereotypen hält sie dagegen für wenig hilfreich.
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