(ots) -
Wer lange krank war, hat oft Schwierigkeiten, wieder an seinem
Arbeitsplatz Fuß zu fassen. Deshalb sind Arbeitgeber seit zehn Jahren
verpflichtet, betroffenen Beschäftigten Unterstützung anzubieten: ein
betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). Die
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
informiert, worauf es für den Erfolg ankommt und hilft bei der
Umsetzung.
Ziel und Anlass des BEM
"Beim BEM geht es darum, den betreffenden Beschäftigten respekt-
und rücksichtsvoll zu unterstützen, damit er in den Beruf
zurückfindet", erklärt Jörg Kramarczyk, Leiter des Schulungs- und
Beratungszentrums (schu.ber.z) der BGW in Delmenhorst. "Das gilt
auch, wenn der Betreffende möglicherweise dauerhaft gesundheitlich
eingeschränkt bleibt." Anbieten muss der Arbeitgeber ein
betriebliches Eingliederungsmanagement, wenn ein Arbeitnehmer
innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krank ist. Dabei kommt
es nicht darauf an, ob der Betroffene ununterbrochen fehlte oder die
Arbeitsunfähigkeit sich auf mehrere Etappen und vielleicht auch
verschiedene Erkrankungen verteilte.
Wer mitmacht und was wichtig ist
Das BEM ist ein Angebot an den Beschäftigten und kommt nur
zustande, wenn der Betreffende zustimmt. Was dann genau zur
Eingliederung unternommen wird, stimmen im Idealfall der Arbeitgeber,
der Beschäftigte, die betriebliche Interessenvertretung und der
Betriebsarzt miteinander ab. Je nach Einzelfall kommen weitere
Akteure hinzu. Stehen beispielsweise Reha-Maßnahmen an, wird auch der
Reha-Träger einbezogen.
In vertrauensvoller Zusammenarbeit suchen die Beteiligten
Lösungen, wie Arbeitsunfähigkeit überwunden und erneuter
Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. "Schafft ein Arbeitgeber
diese Rahmenbedingungen, hat er wichtige Weichen für ein
erfolgreiches BEM gestellt", so der Experte der BGW. Ganz wichtig ist
der Datenschutz. Kramarzcyk: "Der oder die Erkrankte muss sich darauf
verlassen können, dass sensible Informationen wie Diagnosen und
Befunde vertraulich behandelt werden."
Großes Potenzial
Von gut organisierten und durchgeführten Eingliederungsmanagements
profitieren nach den Erfahrungen der BGW nicht nur die betreffenden
Beschäftigten, sondern auch die Unternehmen. "Ihnen bleiben
qualifizierte und erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
erhalten, die Kosten für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sinken
und ein fairer Umgang mit beeinträchtigten Beschäftigten fördert
intern und extern das Image", zählt der Experte auf.
Rückenwind für das BEM kommt auch aus der Politik: In ihrem
Koalitionsvertrag hat die Große Koalition vereinbart, das
betriebliche Eingliederungsmanagement stärken und mehr
Verbindlichkeit erreichen zu wollen. Denn trotz der unbestreitbar
positiven Effekte nutzen viele Betriebe, vor allem kleinere, das
Instrument bislang nicht. "In manchen Unternehmen ist das BEM
wahrscheinlich einfach noch nicht bekannt", vermutet Kramarczyk,
"oder die Verantwortlichen finden keinen Ansatzpunkt für die
Umsetzung."
Praxisleitfaden der BGW hilft weiter
Wie Unternehmen systematisch ein betriebliches
Eingliederungsmanagement aufbauen können, zeigt ein Praxisleitfaden
der BGW zum Thema. Er ist unter www.bgw-online.de, Suchstichwort:
TP-Bem, zu finden und lässt sich aus dem Internet herunterladen. In
der Broschüre werden unter anderem die einzelnen Schritte des BEM
vorgestellt. "Als Beispiel haben wir dort eine Pflegeeinrichtung
gewählt", berichtet Kramarczyk. "Die Informationen lassen sich aber
leicht auf andere Branchen übertragen." Ferner finden sich in dem
Heft Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie konkrete
Arbeitshilfen wie Checklisten und Gesprächsleitfäden.
Führungskräften aus mittleren und großen Kranken- und
Altenpflegeeinrichtungen, betrieblichen Interessenvertretern,
Qualitätsmanagementbeauftragten und Betriebsärzten aus dem
Zuständigkeitsbereich der BGW bietet die Berufsgenossenschaft darüber
hinaus ein kostenfreies ganztägiges Multiplikatorenseminar zum Aufbau
eines BEM an. Weitere Informationen dazu finden sich unter
www.bgw-online.de, Suchstichwort: BEM-Seminar.
Neu für Kliniken: Implementierungsberatung
Kliniken, deren Beschäftigte bei der BGW versichert sind, können
sich zudem ab sofort von geschulten Beratern der Berufsgenossenschaft
beim Aufbau eines systematischen Eingliederungsmanagements
unterstützen lassen. Bei dieser ebenfalls kostenfreien
Implementierungsberatung geht es darum, ein auf die Belange des
Unternehmens zugeschnittenes einzelfallübergreifendes BEM zu
entwickeln. Die Ansprechpartner der BGW sind per E-Mail an
Eingliederungsmanagement(at)bgw-online.de zu erreichen.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im BGW-Pressezentrum unter
http://www.bgw-online.de/presse. Dort finden Sie zudem weitere
aktuelle Meldungen und die Möglichkeit, diese per E-Mail-Service zu
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Über uns
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für
nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der
Wohlfahrtspflege. Sie ist für über siebeneinhalb Millionen
Versicherte in fast 613.000 Unternehmen zuständig. Die BGW
unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim
betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder
Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale
medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt
dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und
gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Pressekontakt:
Torsten Beckel / Sandra Bieler
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