PresseKat - Ab 1. Mai bei Immobilienanzeigen obligatorisch: Energieausweise stärken Verbraucherrechte

Ab 1. Mai bei Immobilienanzeigen obligatorisch: Energieausweise stärken Verbraucherrechte

ID: 1051501

(ots) - Bundesregierung und Bundesländer planen keine
Kontrollen - Deutsche Umwelthilfe wird Energieverbrauchsangaben in
Anzeigen nach Verbraucherschutzrecht durchsetzen

Ab dem 1. Mai 2014 gelten in Deutschland neue
Informationspflichten für Vermieter und Verkäufer bezüglich der
Energieeffizienz von Immobilien. Potentielle Käufer oder Mieter
sollen sich anhand des Energieausweises ein Bild über den
energetischen Zustand eines Gebäudes machen können. Die Deutsche
Umwelthilfe e. V. (DUH) kündigte als klageberechtigte Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation an, im Rahmen einer bundesweiten
Marktüberwachung den Anzeigenmarkt genau zu beobachten. Festgestellte
Verstöße wird sie juristisch verfolgen, um eine schnelle, konsequente
Angabe der Energieverbrauchsinformationen sicherzustellen. Scharfe
Kritik äußerte die DUH an der Verweigerungshaltung von Bund und
Ländern, die wie auch bei vielen anderen
Energieverbrauchs-Kennzeichnungsvorschriften keinerlei staatliche
Kontrolle und Verfolgung von Verstößen praktizieren.

"Erst durch die Angaben zum Energieverbrauch ist der Leser einer
Immobilienanzeige in der Lage zu beurteilen, ob sich das vermeintlich
günstige Objekt nicht durch hohe Nebenkosten für die Klimatisierung
als Fehlinvestition herausstellt. Umgekehrt werden energetisch
sanierte und dafür in der Kaltmiete etwas teurere Immobilien
attraktiver, wenn sie auf einen niedrigen Energieverbrauch hinweisen
können", sagte der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Grundlage für die neuen Informationspflichten ist die
EU-Gebäuderichtlinie 2010/31/EU. Sie ist in Deutschland mit dem
Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und der Energieeinsparverordnung
(EnEV) in nationales Recht umgesetzt und tritt zum 1. Mai in Kraft.
Der Energieausweis soll Transparenz auf dem Immobilienmarkt




hinsichtlich der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden schaffen.
Vermieter und Verkäufer von Immobilien müssen bei Besichtigungen
einen Energieausweis vorlegen und bestimmte Energiekennwerte bereits
bei der Bewerbung nennen.

"Durch den Energieausweis erhält der Verbraucher die Möglichkeit,
sich schon vor einem Verkaufsgespräch in Ruhe mit Energiekennwerten
auseinanderzusetzen und CO2-intensive und damit heizkostenintensive
Gebäude zu erkennen. Er wird dadurch in die Lage versetzt, bei
Objektbesichtigungen sachkompetent und gezielt Fragen zur
energetischen Beschaffenheit 'auf Augenhöhe' zu stellen", so Agnes
Sauter, Leiterin Verbraucherschutz bei der DUH. Sauter betonte, dass
das Informationsinstrument für Vermieter wiederum ein Anreiz sei,
mehr auf die Sanierung bestehender Gebäude zu achten, um
CO2-Emissionen zu reduzieren.

Die DUH kritisierte den mangelnden Durchsetzungswillen dieser
gleichzeitig für den Klimaschutz wie für den Verbraucher bedeutenden
gesetzlichen Regelung. Eine DUH-Umfrage bei den 16 zuständigen
Landesministerien hatte ergeben, dass vielerorts noch nicht einmal
klar ist, welche Behörde zuständig sein soll und nach welchen
Regelungen die Kontrollen durchgeführt werden. Nur ein einziges
Bundesland hat bislang eine Kontrollstelle benannt. Für die Dauer von
sieben Jahren können Bundesländer zudem 'elektronische' Kontrollen an
das dafür beliehene Deutsche Institut für Bautechnik übertragen. Dem
Institut obliegt dann die Aufgabe, Stichprobenkontrollen von
Energieausweisen in einem "statistisch signifikanten Prozentanteil"
durchzuführen, sofern diese elektronisch erfolgen können. Dabei
beschränken sich die Kontrollen auf Validitätsprüfungen der
Eingabe-Gebäudedaten. Eine wirkliche inhaltliche Überprüfung der
Energieausweise auf Korrektheit durch das Institut ist genau so wenig
vorgesehen wie die Ahndung von festgestellten Verstößen. Auch sind
offensichtlich für die Zukunft keine staatlichen Kontrollen der
Ausweise und die Verhängung von Bußgeldern bei festgestellten
Verstößen geplant. Vor-Ort-Prüfungen der Angaben im Energieausweis
sollen sogar nur mit Einverständnis des Eigentümers möglich sein.

"Energieeffizienz ist ein wesentlicher Garant für das Gelingen der
Energiewende. Die Potenziale zur Energie- und CO2-Einsparung
insbesondere im Gebäudebestand sind gewaltig. Auf die Erzeugung von
Raumwärme entfallen etwa ein Viertel aller emittierten CO2-Mengen in
Deutschland, also etwa 213 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr. Im
öffentlichen Bewusstsein herrscht noch kaum Verständnis dafür, dass
beim Heizen unglaubliche Mengen an CO2 produziert werden. Der
Energieausweis ist ein erster Schritt, das sichtbar zu machen und mit
Vorurteilen gegen die Sanierung aufzuräumen", so Peter Ahmels, Leiter
Energie und Klimaschutz bei der DUH.

Umfassende Informationen über die energetische Gebäudesanierung
sowie über falsche Mythen zur Energieeffizienz finden Sie unter
http://l.duh.de/p280414#download. Hier steht auch eine Hochrechnung
über die voraussichtliche Entwicklung von Gehältern und Heizkosten
zum Download bereit.



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch(at)duh.de

Dr. Peter Ahmels, Leiter Klimaschutz und Energie
Mobil: 0151 16225863, E-Mail: ahmels(at)duh.de

Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz
Mobil: 0175 5724833, E-Mail: sauter(at)duh.de

Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen(at)duh.de


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Datum: 28.04.2014 - 10:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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