(ots) - Der Klageweg gehört zu den demokratischen
Grundrechten in unserem Land. Ob der Gang zum Gericht auch immer
sinnvoll ist, steht freilich auf einem anderen Blatt. Der
Sozialverband VdK will jetzt wegen "grundrechtswidriger Zustände" im
deutschen Pflegesystem nach Karlsruhe ziehen. Von "systematischen
Grundrechtsverletzungen" ist die Rede und davon, dass die Menschen
endlich "in Würde altern können" sollen. Geht es nicht auch eine
Nummer kleiner? Die Einführung der Pflegeversicherung vor 20 Jahren
war ein Meilenstein in der Geschichte des deutschen Sozialstaats.
Allerdings handelte es sich von Anfang an um eine Art Teilkasko. Denn
auch die Kosten für die Beitragszahler sollten sich im Rahmen halten.
Der VdK tut jedoch so, als sei es ein Rundum-Sorglos-Paket. Und weil
das nicht so ist, rückt der Verband die Zustände in deutschen
Pflegeheimen in die Nähe einer Bananenrepublik. Ja, es stimmt,
angesichts der rasanten Alterung ist das deutsche Pflegesystem noch
längst nicht zukunftsfest. Demenzkranke sind immer noch
benachteiligt, weil geistige Gebrechen im System weniger
Berücksichtigung finden als körperliche. Und es ist leider auch wahr,
dass die Politik viel zu langsam auf den Reformstau reagiert. Nur,
was könnte eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht daran
entscheidend ändern? Zumal ja kein konkretes Gesetz Stein des
Anstoßes ist. Deshalb gibt es auch Zweifel, ob Karlsruhe die Klage
überhaupt annimmt. Und wenn doch, dürften Jahre bis zu einem Urteil
vergehen. Verbesserungen in der Pflege müssen weiterhin gefordert
werden. Aber an die Adresse der Regierung und nicht der Richter.
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