(ots) - Auf den ersten Blick hat das
Bundesverwaltungsgericht die Rechtsauffassung der
baden-württembergischen Landesregierung bestätigt. Ist der Fall damit
erledigt? Wohl kaum, und das nicht nur deshalb, weil die Mutter, die
für ihr Kind bis vor das höchste Verwaltungsgericht gezogen ist,
ankündigte, jetzt beim obersten deutschen Gericht, dem
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, den Streitfall klären zu
lassen. Die Frage, wie oder ob überhaupt Werte in einem
eigenständigen, konfessionsübergreifenden oder gar konfessionsfernen
Fach vermittelt werden sollten, wird die Gesellschaft und die Politik
in den nächsten Jahren immer mehr beschäftigen müssen. Die Richter
haben das in ihrer Urteilsbegründung angedeutet, indem sie ihr
»traditionelles Verständnis« des Grundgesetzes betonten. Religion sei
per Grundgesetz als ein ordentliches Fach garantiert, aus diesem
Privileg der Religionsgemeinschaften ergebe sich aber nicht eine
Verpflichtung des Staates zur Wertevermittlung, sollten die
religiösen Verbände dieses Privileg irgendwann nicht mehr nutzen
wollen. Oder es nicht mehr können. Die Zahl der religiös bzw.
kirchlich gebundenen Bürger in Deutschland sinkt, in den östlichen
Landesteilen sind sie gar in der Minderheit. Auf lange Sicht wird
diese Gesellschaft eine Antwort auf die Frage finden müssen, ob die
traditionelle Auslegung des Grundgesetzartikels noch vertretbar ist.
Die Stimmen, die von dieser Tradition abweichen wollen, werden
stärker werden.
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