(ots) - Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat gestern die
medizinische Versorgung von Asylbewerbern in Deutschland kritisiert.
Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser:
"Jeder Asylbewerber hat bereits heute im Fall einer akuten
Erkrankung oder eines Schmerzzustands Anspruch auf eine angemessene
medizinische Versorgung. Dies ist eine Selbstverständlichkeit und
keinesfalls diskriminierend oder gar menschenunwürdig.
Für die Durchsetzung seines Anspruchs kann sich der Asylbewerber
an die für ihn zuständige Behörde vor Ort wenden. Sollten die
Mitarbeiter der Behörde untätig bleiben, kann dies erhebliche
strafrechtliche Folgen für sie haben. So hat das Landgericht Fürth
gestern mehrere Mitarbeiter der Erstaufnahmeeinrichtung in Zirndorf
wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt, als sie trotz einer
akuten Erkrankung eines Kindes keinen Transport zum nächstgelegenen
Krankenhaus ermöglichen wollten.
Für Ärzte, die aufgrund einer akuten und ggf. sogar
lebensbedrohlichen Erkrankung aufgesucht werden, besteht darüber
hinaus immer die Pflicht, bei Vorliegen eines Notfalls eine
Erstversorgung vorzunehmen. Hierfür ist es auch nicht maßgeblich, ob
der betroffene Patient über einen Krankenschein oder vergleichbare
Dokumente verfügt. Der vom Flüchtlingsrat Niedersachsen geforderten
gesetzlichen Änderungen bedarf es daher nicht."
Hintergrund:
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat angesichts des tragischen
Todes eines Kindes einer Asylbewerberin in Hannover die medizinische
Versorgung in Deutschland kritisiert und die Abschaffung des
Asylbewerberleistungsgesetzes gefordert. Das Kind war gestorben,
nachdem seine Mutter in einem Kinderkrankenhaus in Hannover wegen
fehlender Dokumente abgewiesen worden war.
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