PresseKat - neues deutschland: "Digitale Gesellschaft"-Geschäftsführer Tripp zum EuGH-Urteil zur Vor

neues deutschland: "Digitale Gesellschaft"-Geschäftsführer Tripp zum EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Stärkung der Grundrechte

ID: 1044419

(ots) - Im Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur
Vorratsdatenspeicherung sieht der Geschäftsführer des Vereins
Digitale Gesellschaft, Volker Tripp, einen wichtigen Schritt,
Grundrechtsverletzungen durch die Massenspeicherung persönlichster
Daten abzustellen. "Der EuGH hat heute eine historische Chance zur
Verteidigung der Grundrechte und einer freiheitlichen Gesellschaft
ergriffen, indem er die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in der
jetzigen Form als unvereinbar mit dem Grundrecht auf Privatsphäre und
dem auf den Schutz personenbezogener Daten verworfen hat", sagte
Tripp der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "neues deutschland"
(Mittwochausgabe).

In den EU-Ländern, die die Vorratsdatenspeicherung bereits
eingeführt haben, wachse nun der politische Druck auf die
Verantwortlichen, zu bewerten, ob sie aufrecht zu erhalten ist. Da
bislang nur EU-Rechtsakte an der Grundrechtecharta gemessen werden
können, bedeute das Urteil nicht, dass die bestehenden Gesetze in den
einzelnen Ländern gegen EU-Recht verstoßen. "Dem Geist der
Entscheidung widersprechen sie jedoch allemal", meint der Jurist und
Internetexperte. Tripp weist allerdings darauf hin, dass die Richter
in Luxemburg die Vorratsdatenspeicherung nicht als solche endgültig
verboten hätten. Sie schrieben aber "sehr enge Grenzen" dafür vor.
"Der EuGH hat sich nicht zu der Positionierung durchringen können,
dass das Vorhalten und Anhäufen von persönlichen Daten als solches
den Wesensgehalt der Grundrechte aushöhlt."



Pressekontakt:
neues deutschland
Redaktion

Telefon: 030/2978-1715




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  LVZ: Ost-Ministerpräsidenten beklagen bei Merkel die absprachewidrige Benachteiligung der Braunkohle beim EEG durch die EU-Kommission neues deutschland: Bund will nicht an Staatsleistungen für Kirchen rühren
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 08.04.2014 - 15:57 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1044419
Anzahl Zeichen: 1806

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Innenpolitik



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"neues deutschland: "Digitale Gesellschaft"-Geschäftsführer Tripp zum EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Stärkung der Grundrechte"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

neues deutschland (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Neues Deutschland: Hunger mit System ...

Jeder siebte Mensch hungert - 925 Millionen laut dem neuesten Welthunger-Index. Die globale Hungerbekämpfung kommt allen Appellen und Welternährungsgipfeln zum Trotz nicht voran. Das hat systemische Gründe: die von der Weltbank und dem Internat ...

Neues Deutschland: Zur Jahrestagung des IWF ...

Kommt es zum allseits befürchteten Währungskrieg oder nicht? Jene Frage überschattete die Jahrestagung des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank. Eine Antwort vom Washingtoner Treffen zu erwarten, wäre indes vermessen gewesen. ...

Neues Deutschland: Was Deutschland fehlt ...

D ie von der FDP so lautstark propagierte Lockerung der Zuverdienstregelungen für Hartz-IV-Bezieher ist gar keine. Denn ein Großteil der 1,4 Millionen Aufstocker wird leer ausgehen. So sehen die neuen Regelungen vor, dass nur diejenige ...

Alle Meldungen von neues deutschland