(ots) - Im Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur
Vorratsdatenspeicherung sieht der Geschäftsführer des Vereins
Digitale Gesellschaft, Volker Tripp, einen wichtigen Schritt,
Grundrechtsverletzungen durch die Massenspeicherung persönlichster
Daten abzustellen. "Der EuGH hat heute eine historische Chance zur
Verteidigung der Grundrechte und einer freiheitlichen Gesellschaft
ergriffen, indem er die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in der
jetzigen Form als unvereinbar mit dem Grundrecht auf Privatsphäre und
dem auf den Schutz personenbezogener Daten verworfen hat", sagte
Tripp der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "neues deutschland"
(Mittwochausgabe).
In den EU-Ländern, die die Vorratsdatenspeicherung bereits
eingeführt haben, wachse nun der politische Druck auf die
Verantwortlichen, zu bewerten, ob sie aufrecht zu erhalten ist. Da
bislang nur EU-Rechtsakte an der Grundrechtecharta gemessen werden
können, bedeute das Urteil nicht, dass die bestehenden Gesetze in den
einzelnen Ländern gegen EU-Recht verstoßen. "Dem Geist der
Entscheidung widersprechen sie jedoch allemal", meint der Jurist und
Internetexperte. Tripp weist allerdings darauf hin, dass die Richter
in Luxemburg die Vorratsdatenspeicherung nicht als solche endgültig
verboten hätten. Sie schrieben aber "sehr enge Grenzen" dafür vor.
"Der EuGH hat sich nicht zu der Positionierung durchringen können,
dass das Vorhalten und Anhäufen von persönlichen Daten als solches
den Wesensgehalt der Grundrechte aushöhlt."
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