(ots) - Bei der öffentlichen Anhörung des
Sozialausschusses des baden-württembergischen Landtages zum Wohn-,
Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) am 3. April 2014 erneuerten die
Verbände und Einrichtungsvertreter ihre zum Teil deutliche Kritik am
Gesetzesentwurf. Stefan Kraft vom Bundesverband privater Anbieter
sozialer Dienste e. V. (bpa) wies dabei nochmals auf die
Unausgewogenheit des Entwurfes hin. Während für ambulant betreute
Wohngemeinschaften - deren Ausbau der bpa grundsätzlich begrüßt - nur
sehr geringe heimrechtliche Vorgaben gelten sollen, enthält der
Gesetzesentwurf für die stationären Einrichtungen keinerlei
Entlastungen.
Stationären Trägern soll es zudem verwehrt werden, im Verbund
ambulant betreute Wohngemeinschaften anzubieten. "Dies widerspricht
der gewünschten Entwicklung, die verschiedenen Leistungsbereiche in
der Pflege durchlässiger zu gestalten und miteinander zu vernetzen",
kritisierte Kraft und forderte, die betreffende Regelung im
Gesetzesentwurf zu streichen.
Aus Sicht des bpa wird bei der Debatte um den Ausbau der ambulant
betreuten Wohngemeinschaften ignoriert, dass aufgrund der
demografischen Entwicklung und der gesellschaftlichen Veränderungen
der Bedarf an Pflegeheimplätzen auch in Zukunft steigen wird - nach
Berechnungen des Statistischen Landesamtes von derzeit knapp 90.000
auf fast 130.000 Plätze im Jahre 2030. Folgerichtig hatte sich
Ministerin Katrin Altpeter bei der ersten Lesung zum WTPG im Landtag
am 28. März 2014 zur stationären Versorgung als dem "Rückgrat der
Pflege im Land" bekannt. "Frau Altpeter muss sich nun an ihren
eigenen Worten messen lassen: Eine Wettbewerbsverzerrung zuungunsten
der Pflegeheime im Land darf es keinesfalls geben", fordert Kraft.
Ordnungsrechtliche Vorgaben wie die 2009 erlassene
Landesheimbauverordnung erschweren zunehmend das Angebot an ortsnahen
und bezahlbaren Pflegeheimplätzen. "Es wird in Kauf genommen, dass
gewachsene Strukturen mit heute uneingeschränkt zugelassenen
Pflegeheimen, die häufig familiär geführt werden und bestens in die
regionale Struktur eingebunden sind, der wirtschaftliche Boden
entzogen wird. Das kann von der Politik nicht gewollt sein," so der
Vorsitzende der bpa Landesgruppe Baden-Württemberg, Rainer Wiesner.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über
900 in Baden-Württemberg) die größte Interessenvertretung privater
Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
245.000 Arbeitsplätze und 18.900 Ausbildungsplätze. Das investierte
Kapital liegt bei ca. 19,4 Milliarden Euro.
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Stefan Kraft, Leiter der Landesgeschäftsstelle, Tel.: 0711-9604960