(ots) - Der Haus und Grundbesitzerverein NRW fordert
dringend, eine tückische Gesetzeslücke zu schließen, in die Käufer
von Gebrauchtimmobilien tappen können. Wer mit einem Notarvertrag ein
Haus oder eine Wohnung erwirbt, das im Grundbuch eingetragen ist,
kann nicht sicher sein, dass das Gebäude legal und mit einer
Baugenehmigung errichtet worden ist. Diese Gesetzeslücke müsse
geschlossen werden, fordert der Verbandsdirektor des Haus- und
Grundbesitzervereins, Erik Uwe Amaya, im Gespräch mit dem "Kölner
Stadt-Anzeiger" (Donnerstagausgabe). Wer eine Immobilie erwerbe, die
im Grundbuch verzeichnet sei, müsse sicher sein können, keinen
Schwarzbau zu erwerben, sagte er. Anlass ist der Fall einer Frau aus
dem Rheinisch-Bergischen Kreis, die ein 75 Jahre altes Haus gekauft
hatte und nun die Abbruchverfügung des Kreises erhielt. Das Gebäude
war in den Kriegswirren ohne Genehmigung errichtet worden. Das
Verwaltungsgericht Köln gab dem Kreis Recht, der Fall liegt nun beim
OVG. Amaya verlangte, es dürften nur noch Gebäude in Grundbüchern
verzeichnet sein, deren Baugeschichte einwandfrei ist. "Wir werden
eine Initiative ergreifen, damit diese Gesetzeslücke geschlossen
wird." Man könne nicht verlangen, dass sich Privatleute über eine
viele Jahre zurückliegende Baugenehmigung Auskünfte einholten.
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