(ots) - Zur Meldung, dass sich das Bundesverfassungsgericht
(BVG) mit der Beschwerde zweier Firmen befasse, die gegen den
sogenannten "Handelskammerzwang" klagten, meinte der stellvertretende
Sprecher der Alternative für Deutschland (AfD), Hans-Olaf Henkel:
"Wir begrüßen diese Klage. Als einzige Partei fordert die AfD in
ihrem Europa-Programm die Aufhebung der Zwangsmitgliedschaft in
Handels-, Handwerks und anderen Standeskammern. Diese ist ein Relikt
aus dem Mittelalter und längst überfällig".
Henkel wies darauf hin, dass die nur noch in Deutschland und
Österreich übliche Zwangsmitgliedschaft in solchen Kammern ein
eklatanter Verstoß gegen die Vertragsfreiheit und ein Eingriff in das
Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit sei. "Die
Zwangsmitgliedschaft in diesen Kammern ist mittelstandsfeindlich. Oft
ist das erste Schriftstück, welches Unternehmensgründer zugesandt
bekommen, eine Beitragsrechnung der IHK", berichtete Henkel.
"Der Hinweis auf die durch die Kammern erbrachten
Ausbildungsleistungen ist ein reines Ablenkungsmanöver, denn solche
Leistungen können auch in Zukunft durch staatlich festgelegte
Gebühren erhoben werden. Statt sich dem Wettbewerb zu stellen, machen
die Kammern kleinen Dienstleistern unfaire, weil durch Zwangsgebühren
subventionierte, Konkurrenz".
Es sei bezeichnend, dass auch die FDP, die sich immer gern als
liberale Partei des Wettbewerbs profiliere, für die Beibehaltung der
Zwangsmitgliedschaft sei.
"Ich weiß auch warum!", meinte Henkel. "Die FDP hat nur ihre
Klientel im Sinn, die durch Zwangsabgaben zu Lasten des Mittelstandes
in den Kammern beschäftigt ist. Mit ihrem Europa-Programm zeigt die
AfD, dass sie mit ihrem Plädoyer für Subsidiarität, Wettbewerb und
Eigenverantwortung der echte Anwalt des Mittelstands geworden ist und
eben keine Klientelpolitik à la FDP betreibt".
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Christian Lüth
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