(ots) - In einem Interview mit der in Berlin erscheinenden
Tageszeitung "neues deutschland" (Samstagausgabe) bezeichnete der
Hochschulexperte der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
Andreas Keller die Verpflichtung Hamburgs, Doktoranden künftig nicht
mehr mit Kurzzeitverträgen abzuspeisen, als überfällig, aber nicht
ausreichend. Alle Promotionsstellen sollen grundsätzlich drei Jahre
lang laufen - mindestens die Hälfte dieser Zeit müssen die
Doktoranden ihrer Dissertation widmen können. Mit dieser
Selbstverpflichtung will Wissenschaftssenatorin Dorothee Stapelfeldt
(SPD) prekäre Beschäftigungsverhältnisse in der Wissenschaft
bekämpfen. Bundesweit würden 90 Prozent der Angehörigen des
akademischen Mittelbaus auf befristeten Stellen mit oftmals
unzureichender Bezahlung arbeiten, kritisierte der stellvertretende
GEW-Vorsitzende Keller. Notwendig sei daher eine Änderung des
Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG), das zum Einfallstor für
prekäre Beschäftigungsbedingungen geworden sei. "Wir brauchen
verbindliche rechtliche Vorgaben: Dauerstellen für Daueraufgaben,
Mindestlaufzeiten für Zeitverträge und einen Rechtsanspruch auf
Qualifizierung in der Arbeitszeit", fordert Keller.
Die Hochschulen könnten sich nicht damit herausreden, dass die
staatliche Grundfinanzierung unzureichend sei und immer mehr Geld in
befristete Projekte wie die Exzellenzinitiative flössen, die die
Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen destabilisierten, so
Keller weiter. "Dennoch können sich die Unis nicht aus ihrer
Verantwortung stehlen. Jahrelang haben die Rektoren nach mehr
Autonomie in Haushalts- und Personalangelegenheiten gerufen und sie
schließlich bekommen. Jetzt müssen sie zeigen, dass sie mit der
Autonomie verantwortungsbewusst umgehen können."
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