(ots) - 22 Prozent weniger Entgelt als Männer im
Durchschnitt - das ist die Realität für Frauen in Deutschland. Damit
sich das endlich ändert, muss die Politik ein Gesetz für
Entgelt-gleichheit auf den Weg bringen. Das forderten Elke Hannack,
stellvertretende DGB-Vorsitzende, Hannelore Buls, Vorsitzende des
Deutschen Frauenrats und Edda Schlie-pack, Präsidiumsmitglied des
Sozialverbands Deutschland im Rahmen der Aktionen zum Equal Pay Day
2014 unter dem Motto "RECHT auf Mehr!" am Freitag in Berlin.
"Die Bundesregierung gibt an, sie wolle Transparenz schaffen und
die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern nicht länger
akzeptieren. Wir sagen dazu: Bravo - aber dies kann nur ein erster
Schritt sein", betonte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke
Hannack.
"Wir brauchen ein Gesetz zur Entgeltgleichheit für alle
Unternehmen, nicht nur für die mit 500 und mehr Beschäftigten. Ein
solches Gesetz muss Unternehmen verpflichten, die Bezahlung von
Frauen und Männern zu überprüfen und geschlechtergerecht zu
gestalten. Bloße Aufforderungen reichen da nicht aus. Dort, wo
Tarifverträge bestehen und Betriebs- wie Personalräte mitbestimmen,
schwindet die Entgeltlücke schon heute deutlich. Als untere
Haltelinie brauchen wir den gesetzlichen Mindestlohn - und zwar
ausnahmslos, ohne Wenn und Aber", so Hannack.
Die Vorsitzende des Deutschen Frauenrates Hannelore Buls stellte
den Zusammenhang zwischen Entlohnung und Arbeitszeit dar: "Neueste
Studien bestätigen, dass sich immer mehr Frauen und Männer eine
kürzere, vollzeitnahe Arbeitszeit wünschen, die ihnen einen
ausreichenden Verdienst ermöglicht, den Verbleib und auch den
Aufstieg im Beruf gewährleistet und gleichzeitig ausreichend Zeit für
die Familie, für politisches und soziales Engagement und kulturelle
Teilhabe lässt."
"Eine vollzeitnahe Arbeitszeit für Eltern mit kleinen Kindern,
beispielsweise das Schwe-sig-Modell einer 32-Stunden-Woche mit
Lohnausgleich, würde einen erheblichen Beitrag zur Schließung der
Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern leisten. Die Debatte zur
Variation der Normalarbeitszeit darf deshalb nicht mehr tabu sein",
sagte Hannelore Buls.
Edda Schliepack, SoVD-Präsidiumsmitglied, erklärte: "Der
gesetzliche Mindestlohn muss kommen. Denn es sind insbesondere
Frauen, die aufgrund einer fehlenden Lohnuntergrenze in Armut
abgleiten. Damit sie nicht länger für Dumpinglöhne arbeiten müssen,
ist eine umgehende Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes geboten.
Wer seine Arbeitszeit zugunsten von Kindererziehung oder Pflege von
Angehörigen reduziert, darf später dafür nicht bestraft werden.
Deshalb ist es richtig, dass die Ar-beitgeber verpflichtet werden
sollen, Teilzeitbeschäftigte über das Rückkehrrecht auf die frühere
Arbeitszeit zu informieren."
Hintergrund:
Der Equal Pay Day markiert den Tag, bis zu dem Frauen über den
Jahreswechsel hin-aus arbeiten müssten, um rechnerisch auf das
durchschnittliche Jahresgehalt ihrer Kol-legen zu kommen - in diesem
Jahr der 21. März. Noch immer besteht eine ge-schlechtsspezifische
Entgeltlücke von durchschnittlich 22 Prozent, die in verschiedenen
Branchen und im ländlichen Raum noch weit höher ist.
V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs
Pressekontakt:
Kontakt:
Benedikt Dederichs
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -104
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle(at)sovd.de