(ots) - Der DGB tritt entschieden den jüngsten
Unionsplänen zur Schaffung leichterer und flexiblerer
Beschäftigungsmöglichkeiten oberhalb des Rentenalters ab. Das für
Rentenfragen zuständige DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach
sagte der "Leipziger Volkszeitung" (Dienstag-Ausgabe): "Irgendein
Sonder-Arbeitsrecht für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
oberhalb des Rentenalters ist absolut nicht akzeptabel." Auch vor dem
Hintergrund des Diskriminierungsverbots sei der jüngste
Unionsvorschlag "bedenklich". Die von der Unionsfraktion auf
Betreiben von Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsexperten geforderte
gesetzliche Regelung sieht unter anderem vor, älteren Arbeitnehmern
über das Rentenalter hinaus befristete Beschäftigungsmöglichkeiten zu
eröffnen, ohne dass dafür Beiträge zur Renten- und
Arbeitslosenversicherung fällig werden sollen. Eine grundsätzliche
Regelung ist im Koalitionsvertrag ins Auge gefasst worden, allerdings
erklärte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums auf Anfrage,
wegen der damit verbundenen komplizierten- System- und Gesetzesfragen
käme eine schnelle Initiative nicht in Frage. Schon heute gebe es
geeignete Befristungsregelungen, die eine Weiterbeschäftigung nach
dem Rentenalter ermöglichten, hob Annelie Buntenbach hervor. "Es
besteht also kein gesetzgeberischer Regelungsbedarf. Schließlich
sollen auch jüngere Arbeitskräfte Chancen haben und in
verantwortungsvolle Arbeit kommen können." Als "nicht akzeptabel"
wies der DGB auch das Unions-Vorhaben zurück, "Beschäftigung nach
Renteneintritt zu subventionieren, indem man auf die
Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber verzichtet". Auch künftig
müssten die Arbeitgeber ihre Hälfte in die Renten- und die
Arbeitslosenversicherung einzahlen. "Sonst hätten für den Arbeitgeber
ältere Beschäftigte einen Kostenvorteil gegenüber den Arbeitnehmern
vor dem Rentenalter. Das kann nicht ernsthaft gewollt sein."
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